Was Sprachassistenten wie Siri, Alexa & Co. dürfen

Digitale Sprachassistenten sind bereits in viele Wohnzimmer eingezogen. Ohne ein Gerät in die Hand zu nehmen lassen sich Anrufe tätigen, Licht und Heizung regeln und Einkäufe erledigen. Sämtliche Daten landen dabei auf Servern außerhalb der EU. Was geschieht dort mit den Mitschnitten? Datenschützer sind alarmiert.

„Alexa“ von Amazon, „Assistant“ von Google, „Cortana“ von Microsoft und „Siri“ von Apple sind digitale Sprachassistenten. Wer sich diese in Form smarter Lautsprecher ins Wohnzimmer stellt, dessen Mikrophone sind in der Regel dauerhaft abhörbereit.

Daten landen auf Servern in den USA

Sobald ein Signalwort wie „Okay Google“ fällt, zeichnen die Geräte die Befehle der Konsumenten auf. Der Umfang der Funktionen reicht vom Abrufen der aktuellen Wetterprognosen, über das Diktieren einer Kurznachricht bis hin zu einem Bestellvorgang im Onlineshop. Die auf diese Weise aufgezeichneten Sprachaufnahmen landen auf den Servern der US-amerikanischen Anbieter.

Googles Home Lautsprecher

AP

Auch der Google-Lautsprecher hört permanent zu, ob das Schlüsselwort fällt

„Das geschieht in erster Linie, um die Dienste zu optimieren“, heißt es etwa in den AGB von Google. Reinhard Posch, Professor an der TU Graz und Berater der Bundesregierung in IT-Fragen, schließt dabei nicht aus, dass die Hersteller auch personenbezogene Daten verarbeiten. „Die heikelste Situation entsteht dadurch, dass Sie nicht jeden Satz, den Sie in diesem Kontext sagen, und der damit auch analysiert wird, bewusst vorher überlegen“, so Posch.

Stimmanalyse erlaubt Rückschlüsse auf Kaufverhalten

Über die Stimme könne man wesentlich mehr Informationen erfassen als über Geschriebes: ein zittriger Unterton, Entschlossenheit, eine abwartende, überlegende Haltung. Über die Analyse solcher Daten sei es den Herstellern möglich, einen Zusammenhang mit potenziellem Kaufverhalten herzustellen. „Das sind statistische Analysen der Muster, die zum Beispiel ergeben können: Bei diesem Muster haben die Leute immer Coca-Cola gekauft“, so Posch. Die Ergebnisse könnten die Hersteller an Verkaufsplattformen verkaufen, die daraufhin für die Konsumenten die passenden Angebote oder Werbung schalten können. Einer derartigen Nutzung habe man als Konsument nicht explizit zugestimmt, so der IT-Experte.

Grundsätzlich besteht zwischen der EU und den USA ein Übereinkommen, das dafür sorgt, dass der Datentransfer rechtsgültig ist. Mit Mai tritt allerdings die Europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Sie verbietet, dass personenbezogene Daten von EU-Bürgern zur Analyse ihres Kaufverhaltens verwendet werden. Inwiefern sich dieses Recht allerdings durchsetzen lasse, sei fraglich, da sich sowohl die Konzerne als auch deren Server außerhalb der EU befinden, so Reinhard Posch.

Mikrophone nicht dauerhaft einschalten

Amazon und Microsoft bieten ihren Kunden allerdings die Möglichkeit, die aufgenommenen Tonfiles der Sprachassistenten über einen Verlauf händisch zu löschen. Das sei aber keine Garantie dafür, dass sich die Anbieter die Daten nicht trotzdem behalten. „Wenn Ihre Daten in den USA gespeichert sind, müssen Sie sich klar sein, dass die Gesetzeslage dort bei einem Verdacht seitens der Behörden dazu führen kann, dass die Behörden diese Dokumente bekommen“, so Posch.

Der Informatiker empfiehlt, Spracherkennung nur gezielt zu verwenden, etwa wenn man einen Text diktieren möchte, und dann möglichst offline. Auf keinen Fall sollten die Mikrophone dauerhaft eingeschaltet und abhörbereit sein. Dabei bestehe die Gefahr, die Rechte Dritter zu verletzen, etwa wenn während einer Aufzeichnung Personen im Hintergrund reden. „Wenn Sie eine Spracherkennung aktiv haben, müssten Sie jeden, der Ihre Wohnung betritt, fragen, ob er damit einverstanden ist, dass möglicherweise personenbezogene Daten von ihm in die USA wandern“, so Posch.

Puppe als Abhörgerät im Kinderzimmer

Sprachsteuerung wird übrigens auch bei Kinderspielzeugen eingesetzt. Vergangenes Jahr sorgte ein Verbot in Deutschland für Aufsehen, bei dem zwei Produkte vom Markt genommen wurden: die sprechende Puppe „Cayla“ und eine Kinderuhr. Zuvor hatten Verbraucherschützer deren Abhörfunktion kritisiert. In Österreich sei ein derartiges Verbot nicht möglich, so Posch, da zwar die Benützung, nicht aber der Handel und Besitz von Abhörgeräten verboten sei.

Screenshot der "Cayla"-App

VKI

Die sprechende Puppe „Cayla“ lauscht im Kinderzimmer mit

In einer diesbezüglichen Gesetzesänderung sieht der Berater der Bundesregierung nicht die Lösung. Stattdessen solle man an Schulen und Kindergärten den richtigen Umgang mit derlei Geräten lernen und dabei sowohl auf den Nutzen als auch auf die Gefahren von Sprachsteuerung hinweisen. „Dort haben Sie ein Riesenversäumnis“, so Posch.

Jonathan Scheucher, help.ORF.at

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