Behörde verbietet Kinderuhren mit Abhörfunktion

Die deutsche Bundesnetzagentur untersagt den Verkauf von Kinderuhren mit Abhörfunktion. Eltern könnten über eine App die Uhren nutzen, um unbemerkt die Umgebung des Kindes abzuhören, etwa in der Schule. Eine derartige Abhörfunktion ist in Deutschland verboten.

Auf dem Markt gebe es eine Vielzahl von Anbietern, die Smartwatches für Kinder mit einer Abhörfunktion anbieten, so die Behörde. Zielgruppe sind Kinder im Alter von fünf bis zwölf Jahren.

Lehrer könnten abgehört werden

Diese Uhren verfügen über eine SIM-Karte und eine eingeschränkte Telefoniefunktion, die über eine App eingerichtet und gesteuert werden. Die Abhörfunktion werde oft als „Babyphone“- oder „Monitorfunktion“ bezeichnet. Der App-Besitzer kann bestimmen, dass die Uhr unbemerkt vom Träger und dessen Umgebung eine beliebige Telefonnummer anruft.

So wird er in die Lage versetzt, unbemerkt die Gespräche des Uhrenträgers und dessen Umfeld abzuhören. Eine derartige Abhörfunktion ist in Deutschland verboten. „Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt“, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Eltern sollen Uhren unschädlich machen

Die deutsche Behörde empfiehlt Schulen, bei Schülern verstärkt auf Uhren mit Abhörfunktion zu achten. Den Eltern wird geraten, solche Uhren unschädlich zu machen und dazu auch einen Nachweis aufzubewahren. Denn auch der Besitz einer solchen Uhr ist laut Behörde in Deutschland strafbar.

Aus den gleichen Gründen hatte die Bundesnetzagentur Anfang des Jahres auch die Kinderpuppe „Cayla“ aus dem Verkehr gezogen. Auch sie war in der Lage, unbemerkt Gespräche des Kindes und seiner Umgebung aufzunehmen und weiterzuleiten.

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