Thermenwartung: Wenn „günstig“ teuer kommt

Was auf den ersten Blick wie eine günstige Pauschale bei der Thermenwartung wirkt, entpuppt sich oft als bloßes Lockangebot. Die Kampfpreise gibt es nur in der Werbung, nach Abschluss der Arbeiten wird eine deutlich höhere Rechnung präsentiert.

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Mit Beginn der Heizperiode wird auch wieder verstärkt für billige Thermenwartung geworben. Im Internet und auf Flugblättern locken Firmen mit Pauschalpreisen ab 45 Euro für ein Gasgeräteservice.

Seriöse Thermenwartung ab 130 Euro

„Um diese Kampfpreise sind Thermenwartungen wirtschaftlich nicht machbar“, so Robert Breitschopf, Innungsmeister der Installateure Wien. Die meisten Schwierigkeiten habe die Branchenvertretung mit Servicefirmen, die diese sehr günstigen Pauschalen anbieten. Oft stelle sich im Nachhinein heraus, dass die Reparatur mangelhaft war, das Gerät aus Sicherheitsgründen gesperrt werden muss oder Arbeiten ausgeführt wurden, die nicht notwendig waren.

Rückansicht einer Gastherme

APA/Herbert Neuabauer

Gasthermen brauchen regelmäßiges Service vom Fachmann

Eine seriöse Thermenwartung kostet zwischen 130 Euro und 150 Euro, so Breitschopf. Die Innung rät, sich zuerst beim Installateur in der Nachbarschaft zu erkundigen und Empfehlungen von Bekannten einzuholen. Bei Angeboten aus dem Internet wird zu Vorsicht geraten. Onlinebewertungen der Firma und ein Anruf bei der Innung könnten hier weiterhelfen. Weicht die Rechnung weit vom vereinbarten Pauschalpreis ab, sollten Verbraucher diese nicht sofort bar bezahlen, sondern eine schriftliche Endabrechnung verlangen und sich damit an eine Konsumentenschutzorganisation wenden. Defekte Teile der Therme hebt man am besten auf. Damit lasse sich im Streitfall klären, ob eine Reparatur überhaupt notwendig war, so Breitschopf.

Billiges Pauschalangebot mit teuren Extras

Auch eine Mieterin aus Wien stieß im Internet auf ein Angebot, das ihr günstig erschien. Eine komplette Thermenwartung inklusive Anfahrt in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland zum Preis von 84 Euro. „Beim Öffnen der Therme stellte der Installateur aber ‚viel Grünspan‘ und ‚eine hohe Kohlenmonoxidbelastung‘ fest“, so die Konsumentin. Sie habe sich zur sofortigen Behebung des Schadens gedrängt gefühlt. Statt der vereinbarten 84 Euro bezahlte die Mieterin schließlich 456 Euro in bar.

Die Firma IGN Installationstechnik schreibt auf Anfrage von help.ORF.at, dass sich das Gerät in schlechtem Zustand befunden habe und nicht regelmäßig bzw. nicht richtig gewartet worden sei. „Es wurden also neben dem Service eine Heizungsdurchspülung, Reparaturen und eine Abgasmessung durchgeführt.“ Die Kundin habe die Reparatur in Auftrag gegeben. Warum Arbeitszeit, Wegzeit und Abgasmessung extra verrechnet wurden, obwohl das im Pauschalangebot enthalten war, blieb unbeantwortet.

Vermieter nur für Reparatur zuständig

Die Hausverwaltung lehnte die Übernahme der Kosten mit dem Hinweis ab, dass es sich nur um Wartungsarbeiten gehandelt habe. Tatsächlich finden sich auf der Endabrechnung keine Reparaturen, sondern nur Wartungsarbeiten, wie auch Innungsmeister Breitschopf bestätigt: „Ich sehe hier keinen Materialeinsatz“. Aus seiner Sicht sind 456 Euro dafür nicht gerechtfertigt.

Installateur bei geöffneter Therme

Paul Urban Blaha/help.ORF.at

Mieter sind nur für die Wartung der Therme verantwortlich

Die Konsumentin dürfte jedoch auf den Kosten sitzen bleiben. Laut Gesetz muss der Vermieter nur Reparaturen der Therme bezahlen. Reine Wartungsarbeiten sind Mietersache. „Wenn bei der Wartung Bedarf für eine Reparatur entsteht, sollte man nur die Wartung zu Ende machen lassen und einen Kostenvoranschlag für die Reparatur verlangen“, so Veronika Schmidt, Wohnrechtsexpertin beim Verein für Konsumenteninformation (VKI). Der Kostenvoranschlag geht an die Hausverwaltung, die auch ihren eigenen Hausinstallateur mit der Reparatur beauftragen darf.

Wo endet Wartungspflicht der Mieter?

„Wie weit die Wartungspflicht des Mieters geht, ist eine rechtliche Grauzone“, so Schmidt. Es sei noch nicht ausjudiziert, ob der Mieter auch für höhere Wartungskosten zahlen muss, wenn der Vormieter das Service verschlampt oder die Hausverwaltung keine Nachweise dafür verlangt hat. Der VKI prüft derzeit, ob hier ein Musterprozess möglich wäre.

Im konkreten Fall steht die Hausverwaltung auf dem Standpunkt, die Konsumentin müsse selbst wissen, ob die Wartungspflicht erfüllt wurde, da sie die Wohngemeinschaft direkt von der Vormieterin übernommen habe. „Geschlampt wurde hier aber nicht“, so die Mieterin. Sie verweist auf Belege, wonach die Therme jedes Jahr überprüft worden sei. VKI-Expertin Schmidt rät Mietern, solche Wartungsbelege bei Neuübernahme einer Wohnung vom Vermieter zu verlangen und diese aufzuheben.

Karin Fischer, help.ORF.at

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