Versteckter Alkohol in Lebensmitteln

Bedeutet die Auszeichnung „alkoholfrei“ wirklich, dass das Produkt keinen Alkohol enthält? Nicht unbedingt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) testet regelmäßig diverse Produkte auf ihren Alkoholgehalt und kommt zu ernüchternden Ergebnissen.

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Denn „alkoholfrei“ auf Getränken erlaubt hierzulande trotzdem einen Alkoholgehalt von bis zu 0,5 Prozent. Gerade hier liegt für die Konsumentenschützer das Problem. Denn auch kleinste Mengen an Alkohol stellen für Kinder, Schwangere und Personen, die darauf verzichten möchten, ein Problem dar.

„Konsumenten sollen auf den ersten Blick erkennen können, was in einem Produkt drinnen steckt“, so Katrin Mittl, Lebensmittelexpertin beim VKI. „Wenn Alkohol als Zutat oder als Konservierungsstoff enthalten ist, dann sollte das sofort ersichtlich sein.“ Die Lebensmittelexpertin erklärt, dass die Gefahr bei verstecktem Alkohol nicht in den körperlichen Effekten liegt, sondern mit der Gewöhnung zusammenhängt. Dafür reichen laut VKI Geruch und Geschmack in kleinsten Mengen bereits aus.

„Alkoholfrei“ bedeutet weniger als 0.5 Prozent

Alkoholfreie Getränke dürfen hierzulande bis zu 0,5 Prozent Alkohol enthalten. Exakt müssen Hersteller den Gehalt erst ab 1,2 Prozent Alkohol angeben, so Mittl. Das gilt aber wiederum nur für Getränke und nicht für feste Lebensmittel oder Kosmetika. Rechtlich ist nicht definiert was „alkoholfrei“ und „ohne Alkohol“ in Zusammenhang mit verschiedenen Produkten genau bedeuten.

Gösser Kracherl, Zipfer Hops, Spar Cheesecake

Brauunion/Spar.at

Negativ aufgefallen sind dem VKI in seinen Lebensmittel-Checks Biermischgetränke, die aussehen wie Limonaden. Dazu zählen zum Beispiel „Gösser Kracherl“ und „Zipfer Hops“. „Unter dem Begriff Kracherl verstehen viele Leute eine Limonade und weniger ein alkoholisches Getränk. Kinder oder Jugendliche verzehren das vielleicht, und das ist natürlich nicht wünschenswert," sagt Mittl.

Unterschiedliche Kennzeichnungen

Bei festen Nahrungsmitteln ist das anders. Alkohol muss als Zutat angegeben werden, die Reihenfolge der Zutatenauflistung kann Rückschluss auf den Mengenanteil geben. Die genaue Menge an Alkohol ist in diesen Lebensmitteln für Konsumentinnen und Konsumenten allerdings nicht ersichtlich. Bei verpackten Lebensmittel sind unter anderem ein Kuchen der Marke Spar Premium und diverse fertig Backwaren, wie Toastbrot oder Nusskipferl aus dem Supermarkt, negativ aufgefallen.

Bei festen, unverpackten Lebensmitteln muss vom Hersteller nicht angegeben werden, wie viel Alkohol genau enthalten ist. „Wenn ich zum Beispiel eine Schwarzwälder Kirsch Torte beim Bäcker kaufe, erkenne ich nicht, ob Alkohol drinnen ist und wenn ja, wie viel,“ so Mittl. Auch Speiseeis enthält gelegentlich Alkohol. Bei manchen Sorten ist das durch die Namensgebung offensichtlich, wie zum Beispiel bei den Sorten Campari oder Malaga. Unerwartet sei die Zugabe dagegen bei Geschmackrichtungen wie Kokos, Pistazie oder Haselnuss. Das komme auf den Erzeuger an, hier helfe nur direktes Nachfragen, sagt die VKI-Expertin.

Skepsis bei alkoholfreien Getränken angebracht

Zur Herstellung alkoholfreier Getränke gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: den sogenannten Gärstopp und die Entfernung des Alkohols mit einer Entalkoholisierungsmaschine. Bei beiden Methoden bleibt ein schwer messbarer Prozentsatz an Alkohol zurück, das komplett alkoholfreie Bier gibt es nicht. „Betrunken würde man von alkoholfreiem Bier nicht werden,“ so Mittl. „Wenn man auf Alkohol gänzlich verzichten möchte, muss man einen genauen Blick auf das Etikett werfen, um die Biere mit dem niedrigsten Alkoholgehalt zu erkennen.“. „Franziskaner alkoholfrei“ enthalte zum Beispiel 0,5 Prozent, „Heineken 0.0“ im Vergleich dazu nur 0,01 Prozent Alkohol.

Franziska Schwarz, help.ORF.at

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