Konkrete Ermittlungen gegen VW in Österreich

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt im Dieselskandal nun konkret gegen Volkswagen. Bisher wurde auf Anzeige des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) lediglich ein Strafverfahren gegen unbekannte Täter geführt. Der VKI hatte dagegen Beschwerde eingereicht. Durch die neuen Ermittlungen können angemeldete Schadenersatzansprüche nicht mehr verjähren.

Bereits im Juli 2016 erstattet der VKI Strafanzeige gegen die Volkswagen AG bei der WKStA. Die Staatsanwälte gingen den Verbraucherschützern jedoch zu zögerlich vor, der VKI reichte Beschwerde bei der Oberstaatswanwaltschaft wegen „langer Untätigkeit“ der Korruptionsstaatsanwaltschaft ein, heißt es in einer Aussendung. Die WKStA ändert nun das Ermittlungsverfahren: Statt gegen Unbekannt wird nun konkret gegen VW nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) ermittelt.

Das habe unter anderem zur Folge, dass angemeldete Schadenersatzansprüche nun nicht mehr verjähren können, so der VKI. Mittlerweile hätten sich mit Unterstützung des VKI rund 4.500 Teilnehmer dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Die Verbraucherschützer kritisierten, dass die WKStA im November 2016 die Staatsanwaltschaft Braunschweig ersucht hatte, das Verfahren zu übernehmen. In Österreich sei das Verfahren dadurch unterbrochen worden. Allerdings gibt es in Deutschland keine Möglichkeit, Unternehmen strafgerichtlich zu verfolgen. In Österreich ist das seit Inkrafttreten des VbVG 2005 möglich.

„Volkswagens Verjährungsstrategie druchkreuzt“

Kritisiert wurde auch, dass die Ermittlungen „trotz eindeutiger Identifizierbarkeit der verantwortlichen Personen“ gegen Unbekannt geführt wurde. Dass die WKStA nun ihre Ermittlungen ändert, führt der VKI auf seine Beschwerde bei der Oberstaatswanwaltschaft zurück. Im Fokus stünden nun neben der Volkswagen AG selbst auch die Robert Bosch GmbH und der ehemalige VW-Vorstand Martin Winterkorn. Die „sich aufdrängende Strategie“ von VW, dass „durch Zeitabläufe Ansprüche verjähren“ sei somit durchkreuzt, heißt es in der Aussendung des VKI.

In Brüssel hat das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (Olaf) bei seinen Ermittlungen zum VW-Abgasskandal offensichtlich konkrete Hinweise auf Fehlverhalten von Verantwortlichen des Autokonzerns gefunden. Wie die Behörde mitteilte, wurden die deutschen Strafverfolgungsbehörden ersucht, rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen. Konkret sei der Staatsanwaltschaft Braunschweig eine sogenannte justizielle Empfehlung übermittelt worden, heißt es in einer Mitteilung.

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