Teure Erstversorgung nach Bergunfall

Ein Freizeitunfall, etwa beim Wandern oder beim Skifahren in den Bergen, kann sowohl schmerzhaft als auch teuer sein. Rettungseinrichtungen bringen Unfallopfer in der Regel zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung. Dabei kann es sich auch um eine private Klinik handeln. Ohne Kassenvertrag, dafür aber mit einer umfassenden Preisliste für Patientinnen und Patienten.

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„Ich war mit meinem Bruder unterwegs, und wir sind eine ziemlich steile Stelle am Nordhang runtergefahren, als ich plötzlich mit dem Ski weggerutscht bin“, erzählt die Gymnasiallehrerin Beate S. im Gespräch mit help.ORF.at. Ein gebrochenes Schlüsselbein und ein mehrfacher Bänderriss beendeten das Skivergnügen in den Tiroler Bergen. Der Pädagogin wurde übel, sie wusste umgehend, dass sie ohne fremde Hilfe nicht mehr würde aufstehen können. Mit dem Schneemobil wurde sie zur Erstuntersuchung gebracht, allerdings nicht in ein öffentliches Institut, sondern in eine Privatklinik.

Nächstgelegene Klinik oft Privatspital

Das Problem sei, dass Rettungsdienste verletzte Patienten grundsätzlich in die nächstgelegene medizinisch adäquate Einrichtung transportieren würden, sagt Sonja Grünsteidl, Fachreferentin bei der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA). Das gelte nicht nur in akuten Fällen, sondern generell. In Skigebieten seien daher sehr häufig private Einrichtungen, die also über keinen Kassenvertrag verfügen, in unmittelbarer Pistennähe anzutreffen.

Patient muss klar sagen, dass er in Kassenklinik will

Manche Privatkliniken informieren ankommende Patienten zwar durchaus darüber, dass Sie nicht als Kassen-, sondern als Privatpatient behandelt werden, - auch die Wienerin Beate S. hat ein entsprechendes Formular unterzeichnet - eine gesetzliche Informationspflicht bestehe aber keine, so Patientenanwältin Grünsteidl. So könne man etwa auch in einer privaten Einrichtung landen, wenn man nicht ansprechbar, also beispielsweise bewusstlos sei. Bei den Patienten sollten spätestens dann die Alarmglocken läuten, wenn die E-Card nicht verlangt wird. Das sei ein eindeutiger Hinweis darauf, dass man als Privatpatient behandelt wird.

Versicherungen übernehmen nur kleinen Teil der Kosten

Grundsätzlich habe man natürlich das Recht auf die freie Arztwahl und könne daher verlangen in eine Kassenklinik transportiert zu werden, so die Expertin. Im Akutfall allerdings, wenn man Schmerzen habe oder auch unter Umständen unter Schock stehe, würden die wenigsten an Versicherungen, Kassenverträge oder Arztrechnungen denken: „Der Patient ist meist froh, dass ihm zuerst einmal geholfen wird.“

Die Höhe der Rechnung hat Unfallopfer Beate S. letztlich härter getroffen als erwartet. Über 1.000 Euro wurden für die Untersuchung fällig. Die Versicherung ersetzt lediglich 80 Prozent der Kosten, die ein Kassenarzt verrechnen hätte können. Hier zeigt sich: Kassenärzte erhalten für die gleiche Leistung ungleich weniger als ihre privaten Kollegen. „Dass das so ein eklatanter Unterschied ist, dessen war ich mir wirklich nicht bewusst“, so die Pädagogin.

„Passende Zusatzversicherung zahlt sich aus“

Neben den Behandlungskosten können in bestimmten Fällen auch die Transportkosten nach einem Unfall beträchtlich ins Geld gehen. Besonders dann, wenn schweres Gerät zum Einsatz kommt, so Grünsteidl. Sollte man einen Abtransport per Hubschrauber benötigen, könne ein solcher Einsatz mit bis zu 8.000 Euro zu Buche schlagen, so die Expertin. Von der herkömmlichen gesetzlichen Krankenversicherung werden solche Einsätze nicht übernommen.

Grünsteidl empfiehlt in solchen Fällen dringend eine entsprechende Zusatzversicherung in der Tasche zu haben. Diese würde nur etwa sechs Euro im Monat kosten und sei außerdem bei diversen Kreditkarten oder Clubmitgliedschaften inkludiert. Der Alpenverein bietet etwa entsprechende Versicherungen an. Wer darüber hinaus vor eventuellen Privatarztkosten gefeit sein möchte, werde um eine private Krankenversicherung wohl nicht herumkommen, so die Expertin.

Paul Urban Blaha, help.ORF.at

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