Traubenzucker darf nicht als gesund beworben werden

Dextro Energy darf für seine Traubenzuckerwürfel nicht mit gesundheitsbezogenen Angaben zu Glucose werben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies den Einspruch des Unternehmens gegen ein erstinstanzliches Urteil zurück.

Der Traubenzuckerhersteller Dextro Energy mit Sitz im deutschen Nordrhein-Westfalen wollte mit Gesundheitsaussagen seine Traubenzucker-Täfelchen bewerben. Die für die Zulassung zuständige EU-Kommission hatte diese Sätze aber trotz wissenschaftlicher Begründungen, auf die sich das Unternehmen beruft, als zu positiv abgelehnt. Angaben wie „Glucose unterstützt die körperliche Betätigung“ würden Verbraucher verwirren, denn Behörden rieten von Zucker ab.

Traubenzucker ist ein wichtiger Energielieferant, der für den menschlichen Körper unerlässlich ist. Schon das Gehirn verbraucht pro Tag 130 bis 140 Gramm Traubenzucker. Gedeckt wird der Bedarf jedoch zur Gänze aus den alltäglichen Nahrungsmitteln. Lebensmittel wie Brot, Reis, Teigwaren und Kartoffeln enthalten Traubenzucker. Der Körper kann die komplexen Kohlenhydrate in Zucker umwandeln. Die Zufuhr von reinem Zucker ist daher in der Regel nicht notwendig.

Foodwatch: Nicht gesünder als normaler Zucker

Reiner Traubenzucker gilt unter Medizinern als nicht gesünder oder ungesünder als andere Einfach- oder Zweifachzucker. Zum Beispiel als Täfelchen oder Pulver, haben 100 Gramm Traubenzucker rund 370 Kalorien. Im Vergleich dazu: Fruchtzucker liefert in der gleichen Menge circa 400 Kalorien.

Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch hatte vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von der europäischen Politik Maßnahmen gegen Gesundheitsversprechen bei Lebensmittelwerbung gefordert. Dass es dieses Verfahren überhaupt gebe, zeige die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Regeln, sagte Sophie Unger, die Kampagnensprecherin von Foodwatch. Dextro Energy sei „kein Einzelfall“ und zeige, dass derzeit in der EU „auch ungesunde Produkte mit Gesundheit werben können“.

Dextro Energy von Urteil enttäuscht

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatte im März vergangenen Jahres geurteilt, auch wenn die positiven Aussagen über Glucose richtig seien, wäre es irreführend, zum Verzehr von Zucker aufzurufen. Damit folgte das Gericht der Argumentation der EU-Kommission, die die Zulassung der Werbung verweigert hatte. Das Unternehmen hatte gegen das Urteil berufen, ist aber nun gescheitert. Der EuGH schloss sich der Sichtweise der Kommission an.

In einer ersten Reaktion zeigte sich Dextro Energy enttäuscht. Das Unternehmen beharrt auf der gesundheitsfördernden Wirkung von Traubenzucker: „Wir sind der Meinung, dass mündige Verbraucher vor wissenschaftlich belegten Tatsachen nicht beschützt werden müssen“, so Dextro Energy-Geschäftsführer Andreas Romankiewicz.

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