AK befürchtet Verschlechterungen für Handykunden

Die Arbeiterkammer (AK) warnt vor der Gefahr einer deutlichen Herabsetzung des Konsumentenschutzes bei Handy- und Internetnutzung durch die EU-Kommission. Kommt der neue EU-Kodex würden nationale Schutzmechanismen für Handykunden ausgehebelt. So könnte etwa die Kostenkontrolle bei Überschreitung des Datenvolumens gestrichen werden.

Die EU-Kommission überarbeitet derzeit die Vorschriften für den Telekommunikationsbereich, um alle nationalen Vorschriften zu harmonisieren. Das könnte aber zur Folge haben, dass bestehende Standards gesenkt würden und Konsumenten in den Mitgliedstaaten künftig schlechter geschützt seien, so die AK.

Kostenkontrolle beim Datenvolumen könnte fallen

Bei der geplanten Vollharmonisierung seien zentrale österreichische Regeln zum Konsumentenschutz bedroht, so AK-Direktor Christoph Klein. Würden die Vorgaben aus Brüssel umgesetzt, bedeute das die Abschaffung der in Österreich geltenden Kostenkontrolle. Derzeit werden Konsumenten per SMS informiert, wenn sie Datenvolumen im Wert von 30 Euro verbraucht haben. Wird die Kostenobergrenze von 60 Euro erreicht, sperrt der Anbieter den Anschluss, außer der Konsument teilt ausdrücklich mit, dass er weitersurfen möchte.

Auch bei der vorzeitigen Vertragskündigung könnte es laut AK Nachteile für die Verbraucher geben. Wer künftig seinen Vertrag rechtmäßig kündigt, soll nach dem Vorschlag der EU-Kommission eine Abschlagszahlung für vergünstigte Handys oder andere Vorteile wie Handyguthaben leisten müssen. Konsumenten müssten dann den „zeitanteiligen Wert“ verbilligter Handys oder anderer „Angebotsvorteile“ ersetzen, so Klein. Auch könnte die maximale Mindestvertragsdauer von 24 Monaten fallen.

Schlechterer Schutz vor AGB-Änderungen befürchtet

Weiters würde der Check der Geschäftsbedingungen durch die staatliche Regulierungsbehörde RTR eingeschränkt. Derzeit müssen Betreiber neue Geschäftsbedingungen und Änderungen bei der Regulierungsbehörde anzeigen. Die Regulierungsbehörde kann widersprechen, wenn die Bedingungen gegen Telekom- oder Konsumentenschutzrecht verstoßen. Dies könnte laut Klein im Zuge der EU-Änderungen der Vergangenheit angehören.

Infrastrukturminister Jörg Leichtfried (SPÖ) drängt ebenfalls darauf, bestehende hohe Schutzstandards beizubehalten. „Regeln sollen nur dort harmonisiert werden, wo es Sinn macht“, so Leichtfried. Eine Harmonisierung könne in manchen Bereichen durchaus Vorteile bringen, etwa bei der Abschaffung der Roaming-Gebühren innerhalb der EU. Diese soll am 15. Juni 2017 in Kraft treten und Telefonieren und Surfen im Ausland auch ohne Mehrkosten ermöglichen.

Einen konkreten Zeitplan, wann die Änderungen greifen sollen, gibt es noch nicht. Ab Jänner soll eine Arbeitsgruppe des EU-Rats die Arbeit dazu aufnehmen.

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