Was sich 2017 im Straßenverkehr ändert

Das kommende Jahr bringt für Autofahrer eine Reihe von Änderungen. Bei vielen Verstößen wird künftig ein Fotobeweis für eine Strafe ausreichen. Elektrofahrzeuge erkennt man ab 2017 an grünen Kennzeichentafeln. Eine längere Probezeit für Führerscheinneulinge und Wegfahrsperren für Alkolenker sind ebenfalls geplant.

Die meisten Änderungen treten zwar erst im Laufe des neuen Jahres in Kraft, einige Novellen sind aber bereits bekannt oder absehbar.

Grüne Kennzeichentafeln für Elektroautos

Ab April 2017 wird es für E-Autos eigene Nummerntafeln geben, mit grünen anstatt schwarzen Buchstaben und Zahlen. Anhand dieser Kennzeichen können Länder, Städte und Gemeinden auch Vorteile wie zum Beispiel das Gratisparken oder die Erlaubnis zur Benutzung der Busspur einführen und überprüfbar machen. E-Fahrzeuge werden auch in eigens gekennzeichneten Halte- und Parkverboten stehen dürfen, um ihre Batterie aufzuladen. Dafür wird eine neue Zusatztafel mit dem Symbol eines Steckers für das Verkehrszeichen „Halten und Parken verboten“ eingeführt.

Ein Elektroauto wird mit einem Stromkabel an einer Ladesäule mit Ökostrom geladen.

APA/dpa-Zentralbild/Jan Woitas

Elektroautos bekommen eigene Nummerntafeln und Parkplätze zum Aufladen

Ab März 2017 gibt es österreichweit Prämien beim Kauf von Elektrofahrzeugen. Die Anschaffung eine Elektroautos oder eines Pkw mit Brennstoffzelle wird mit 4.000 Euro pro Fahrzeug gefördert. Für so genannte Plug-In Hybride gibt es 1.500 Euro. Nochmals 200 Euro Förderung erhalten Private, die sich eine Wandladestation oder ein intelligentes Ladekabel anschaffen. Beantragen kann man die Unterstützungen ab März, Stichtag der Gültigkeit ist bereits der 1. Jänner 2017.

Viele Delikte können einfacher geahndet werden

Wer wegen einer Geschwindigkeitsübertretung geblitzt wird, kann künftig auch wegen anderer Verkehrsdelikte betraft werden. Der Fotobeweis aus der Radaraufnahme genügt. Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer, die Gurt- bzw. Helmpflicht, mangelnde Kindersicherung und die Beförderung einer unzulässigen Anzahl von Personen mit dem Auto und dem Motorrad können so geahndet werden.

Mit 1.September 2017 sollen auch Wegfahrsperren für alkoholauffällige Lenker, sogenannte „Alkolocks“, eingeführt werden. Wer sich freiwillig ein Alkotestgerät in sein Fahrzeug bauen lässt und an einem Coaching teilnimmt, kann sich damit die Hälfte der Entzugsdauer des Führerscheins ersparen. Zunächst werden Alkolocks in einer ersten Versuchsphase für die Dauer von fünf Jahren zum Einsatz kommen.

Längere Probezeit für Führerscheinneulinge

Die Befristung des Probeführerscheins wird für Führerscheinneulinge ab Juli 2017 von zwei Jahren auf drei Jahre verlängert. Da Ablenkung während des Fahrens die Hauptursache von Unfällen ist, soll ab diesem Zeitpunkt das Handyverbot als neues Delikt beim Probeführerschein gelten. Führerscheinneulinge, die am Steuer beim Telefonieren mit dem Handy erwischt werden, müssen zur Nachschulung und die Probefrist wird um ein Jahr verlängert.

Auch die Mopedausbildung wird neu geregelt. Ab 1.März darf frühestens zwei Monate vor dem 15.Geburtstag mit der Ausbildung begonnen werden. Voraussichtlich ab Jahresmitte soll auch die Mopedprüfung modernisiert werden. Ein Computertest wird den Multiple-Choice-Test auf dem Papier ersetzen.

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