Trend geht zu leiseren Feuerwerken

Zum Jahreswechsel wird in Österreich wieder Feuerwerk um mehr als zehn Millionen Euro gezündet. Zunehmend beliebter sind Feuerwerksbatterien, bei denen sich minutenlang ein Effekt an den anderen reiht. Laute Knallkörper sind weniger gefragt, was auch an den strengeren Vorschriften liegt.

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„Bunt, knisternd, mit prächtigen Effekten und weniger laut – so soll das Silvesterfeuerwerk für die meisten sein“, so Thomas Wuschitz, Produktdesigner bei der Firma Pyrostar. Statt einzelner Raketen würden Kunden vermehrt Feuerwerksbatterien kaufen. Dabei werden mit einmaligem Anzünden minutenlang Dutzende Raketen nacheinander abgefeuert. „Ein fünfminütiges Feuerwerk bestehend aus Raketen und Batterien kostet ab 200 Euro“, so Wuschitz.

Mehr „Oooh“ statt „Bumm“

Raketen, Feuerwerksbatterien, Vulkane, Fontänen und römische Lichter dürfen in Städten wie Wien nicht gezündet werden. Nach dem Pyrotechnikgesetz fallen diese Produkte in die Kategorie F2 und sind im Ortsgebiet verboten, außer der Bürgermeister macht zu Silvester eine Ausnahme.

Feuerwerkskörper der Kategorie F1

Karin Fischer/help.ORF.at

In Wien dürfen nur leisere „Jugendfeuerwerke“ der Kategorie F1 gezündet werden

Erlaubt sind im Ortsgebiet nur Feuerwerksartikel der Kategorie F1. Dazu gehört alles, was leise und harmlos ist: Knallerbsen, Feuerspucker, Knatterbälle und -blitze sowie Wunderkerzen für den Christbaum. Die Altersbeschränkung für den Kauf dieser Produkte liegt bei zölf Jahren. Für den Erwerb von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 muss man bereits 16 Jahre alt sein.

Leisere Böller, gefährliche Selbstimporte

Auch laute Böller, Schweizer Kracher und Piraten genannt, fallen in die Kategorie F2 und sind im Ortsgebiet verboten. Böller der alten Bauart bestanden aus dem gefährlichen Blitzknallsatz, dessen blitzartiger Knall lauter war als ein startender Düsenjet. Sie dürfen seit 2013 nicht mehr in Österreich verkauft werden, seit Jänner ist auch ihr Besitz verboten.

Trotzdem kann man weiterhin Schweizer Kracher und Piraten bei uns legal kaufen. Sie haben keinen Blitzknallsatz mehr, sondern sind mit Schwarzpulver gefüllt und nicht mehr so extrem laut. Auf der Verpackung muss das EU-weit einheitliche Kennzeichen „CE“ aufgedruckt sein. Damit ist ersichtlich, dass das Produkt entsprechend den Normen und Vorschriften der EU hergestellt wurde. Ein Qualitätsnachweis oder Prüfsiegel ist es nicht.

Schweizer Kracher

Karin Fischer/help.ORF.at

Kracher und andere Knallkörper der Kategorie F2 müssen das CE-Zeichen tragen

Alle anderen Feuerwerksartikel der Kategorien F1 und F2 müssen erst ab 4. Juli kommenden Jahres das CE-Zeichen tragen. Daher findet man im Handel derzeit auch noch vereinzelt Raketen ohne CE-Aufdruck. Wer selbst Feuerwerkskörper aus dem Ausland importiert, ist auch verantwortlich dafür, dass das Produkt den österreichischen Gesetzen entspricht. „Meist ist das jedoch nicht der Fall“, so Wuschitz. Viele dieser Billigraketen seien gefährliche Fälschungen aus China, die jederzeit unkontrolliert explodieren könnten.

Gebrauchsanweisung lesen und Abstand halten

„Nehmen Sie Feuerwerkskörper nicht auseinander, um etwas Größeres daraus zu bauen“, so der wichtigste Tipp des Experten. Unfälle ließen sich vermeiden, wenn man die Gebrauchsanweisung vorher durchliest und den Abschussplatz rechtzeitig präpariert. Feuerwerksbatterien dürfen nicht wegrutschen oder kippen, wenn es eisig ist. Raketen steckt man am besten in leere Glasflaschen in einer Getränkekiste. In die Erde gesteckte Raketen könnten festfrieren und dann auf dem Boden explodieren, so Wuschitz.

diverse Feuerwerksartikel

Karin Fischer/help.ORF.at

Bei Feuerwerksbatterien werden die Effekte zeitlich verzögert ausgelöst

Oft sei auch der Sicherheitsabstand zu gering. Für den, der anzündet, gelten acht Meter als Minimum, für die Zuschauer mindestens 20 Meter. Blindgänger sollte man nicht sofort angreifen, sondern erst 15 Minuten abwarten. Zündet eine Batterie auch im zweiten Versuch nicht, gehört sie weggeräumt, damit nicht jemand anders sie findet und damit herumhantiert. Feuerwerke seien nicht ungefährlich und verlangten einen gewissen Respekt, so Wuschitz. „Dieser Respekt ist bei den Konsumenten ein wenig verloren gegangen.“

Wiener Polizei kündigt strenge Kontrollen an

In Wien sind Raketen, Batterien, Vulkane und römische Lichter auch zu Silvester verboten. Für die leiseren Böller gibt es ebenfalls keine Ausnahme. Wer trotzdem solche Feuerwerkskörper der Kategorie F2 zündet, riskiert Geldstrafen bis zu 50 Euro oder bei einer Anzeige Strafen bis zu 3.600 Euro. „Wir drücken heuer sicher kein Auge zu, sondern werden überall verschärft kontrollieren, nicht nur auf dem Silvesterpfad“, so Irina Steiner, Pressesprecherin der Wiener Polizei.

Karin Fischer, help.ORF.at

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