Nährwertangaben auf Lebensmitteln nun Pflicht

Ein Blick auf die Verpackung genügt EU-weit ab sofort, um sich über die Nährwerte von Lebensmitteln zu informieren. Laut einer EU-Verordnung müssen die „Big Seven“ - Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz - bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter angegeben werden.

Die verpflichtende Nährwertdeklaration soll andere Ernährungsmaßnahmen ergänzen und in weiterer Folge eine bewusste Auswahl der Nahrung fördern, so das Gesundheitsministerium. Von der Verpflichtung zur Nährwertkennzeichnung sind unverpackte Lebensmitteln ausgenommen, auch Take-away-Speisen und handwerkliche Erzeugnisse aus kleinen gewerblichen und aus bäuerlichen Betrieben sind nicht betroffen. Weiters gibt es Ausnahmen, insbesondere für unverarbeitete Lebensmittel und Lebensmittel, bei denen Informationen zum Nährwert für die Kaufentscheidung nicht ausschlaggebend sind, etwa Gewürze.

Ein Kühlregal mit Käseprodukten

APA/dpa/Maja Hitij

Auf vorverpackten Lebensmitteln müssen ab sofort EU-weit Tabellen mit den sieben wichtigsten Nährwerten angegeben werden

Verbraucherschützer fordern Ampel-Kennzeichnung

Laut dem AK-Lebensmittelexperten Helmut Bohacek hätten schon bisher rund 70 Prozent der Verpackungen solche Hinweise enthalten - die nun einheitlich ausfallen. Bedauerlich sei jedoch, dass sich die EU nicht auf eine Ampel-Kennzeichnung mit grünen, gelben und roten Punkten einigen konnte. Denn rote Punkte hätten einen übermäßig hohen Salz-, Fett- oder Zuckergehalt bezogen auf den Tagesbedarf deutlicher hervorgehoben.

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