Welche Souvenirs nicht durch den Zoll dürfen

Die Jagd nach Souvenirs gehört für viele Touristen zu einer Urlaubsreise dazu. Aber nicht alle Andenken kommen auch problemlos durch den Zoll. Teure Mitbringsel, Lebensmittel oder exotische Waren können für Ärger bei der Einreise sorgen. Schnäppchen wie gefälschte Sonnenbrillen sind kein Problem.

Mancher Tourist überlegt erst beim Landeanflug, ob er seine Reiseandenken beim Zoll deklarieren muss und was passiert, wenn Verbotenes im Koffer entdeckt wird. Dabei gelten für die Einfuhr von Waren nach Österreich klare Regeln.

Unter 430 Euro nichts zu verzollen

Wer aus der EU einreist, darf Waren für den persönlichen Gebrauch einführen, ohne dafür Abgaben zu bezahlen. Ausnahmen bestehen für Zigaretten und Alkohol. Bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten gilt eine Freigrenze von 430 Euro (Flugreisen) oder 300 Euro (andere Verkehrsmittel) pro Person.

Reisende auf dem Flughafen Wien auf dem Weg in den Zollofreibereich

help.ORF.at

Nur wer nichts zu verzollen hat, darf den grünen Ausgang benützen

Hat man für mehr als 430 Euro eingekauft, muss das beim Zoll deklariert werden. Bei erlaubten Mitbringseln wie Designerkleidung, elektronischen Geräten oder Schmuck ist diese Freigrenze rasch überschritten und es werden Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fällig. Die Höhe der Abgaben richtet sich nach dem Kaufpreis. Für Souvenirs und Geschenke sind es meist 25% des Wertes. Gibt es keine Rechnung, schätzt der Zollbeamte den Wert.

Gefälschte Handtaschen erlaubt, Korallen verboten

Die Einfuhr von im Urlaub erstandenen, gefälschten Designerstücken wie Brillen, Handtaschen und T-Shirts ist nicht verboten. Voraussetzung ist aber, dass ihr Wert 430 Euro nicht übersteigt und die billigen Plagiate nicht weiterverkauft werden. Oft ist es aber nicht Absicht oder Vorsatz, wenn Urlauber gegen Zollbestimmungen verstoßen. Wer vermutet schon, dass Federn oder Muscheln, die man in der Natur aufgesammelt hat, Schwierigkeiten bei der Einreise machen können.

ein ausgestopfter Wolfs liegt in einem Regal

help.ORF.at

Urlauber haben auch artengeschützte Reiseandenken im Gepäck

Bedrohte Tiere und Pflanzen dürfen ohne Sondergenehmigung der zuständigen Behörde gar nicht eingeführt werden, egal ob sie tot oder lebendig sind. „Finger weg von Korallen, die Sie am Strand finden“, so Roland Karner vom Zollamt am Flughafen Wien gegenüber help.ORF.at. Korallen unterliegen dem Artenschutz. „Wir raten, dass Sie absolut Null Steinkorallen von ihrem Urlaub mitbringen, das kann nämlich zu Strafen von einigen tausend Euro führen“, so Karner.

Pflanzen nur mit Gesundheitsnachweis

Sendungshinweis:

„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Österreich 1

Durch rigorose Einfuhrbeschränkungen sollen Tier- und Pflanzenseuchen von der EU ferngehalten werden. „Für den Import von Pflanzen brauchen Sie immer ein Pflanzengesundheitszeugnis“, so Karner. Damit will man verhindern, dass Parasiten und Schädlinge wie etwa die Reblaus in die EU eingeschleppt werden. Es ist deshalb verboten, Schnittorchideen aus Thailand oder Weinblätter einzuführen. Sie werden konfisziert und landen in der Müllverbrennung.

eine Flasche Schlangenwein mit einer einglegten Cobra und einem Skorpion

help.ORF.at

Der Schmuggel von artengeschützten Produkten wie Schlangenwein wird teuer

Aus Artenschutzgründen ist auch die Einfuhr von Seepferdchen untersagt, die oft Bestandteil der tradionellen chinesischen Medizin sind. Ebenso darf Schlangenwein, ein Souvenir aus Vietnam, das eine echte Kobra enthält, nicht importiert werden. Finger weg gilt auch für Jagdtrophäen, Schuhe und Taschen aus Krokodil- oder Schlangenleder und Elfenbeinschnitzereien.

Bargeld über 10.000 Euro deklarieren

Lebensmittel aus der EU darf man für den Eigenbedarf mitbringen, der Parma-Schinken aus Italien ist also kein Problem. Fleisch, Milch und Käse aus Nicht-EU-Staaten landen hingegen in den Tiefkühltruhen des Zolls und werden an Entsorgungsfirmen übergeben. Wer damit erwischt wird, muss zusätzlich zur Strafe noch 4 Euro pro Kilogramm an Entsorgungskosten entrichten.

ein braunweißer Hund trägt eine gelben Signalweste mit der Aufschrift "Zoll"

help.ORF.at

Diensthunde des Zolls haben im Vorjahr mehr als 1.500.000 Stück Zigaretten aufgespürt

Beim Bargeld gilt: Wer mehr als 10.000 Euro bei sich hat, muss angeben, woher das Geld stammt und wofür es verwendet wird. Beim Zoll verlässt man sich nicht nur auf Röntgengeräte und die händische Kofferkontrolle, sondern setzt auch Hunde ein. Sie können rasch und zuverlässig Drogen, Zigaretten, artengeschützte Produkte und sogar Bargeld aufspüren. Die Koffer müssen dafür nicht geöffnet werden, das verkürzt Wartezeiten.

Zoll-App funktioniert auch ohne Internet

Wer Zweifel hat, ob die mitgebrachten Reiseandenken tatsächlich erlaubt und zollfrei sind, sollte bei der Ankunft auf dem Flughafen den Ausgang mit der roten Beschilderung wählen, wo man Waren deklarieren kann, rät Karner. „Wenn wir eine Kontrolle machen, dann werden wir es bestimmt finden – auch wenn Sie es sehr gut versteckt haben“, so der Beamte. Auf jeden Fall sei es strafmildernd, wenn Reisende bei einer Kontrolle gleich alles offenlegen.

Der Zoll rät, sich am besten schon vor der Reise über die Importbestimmungen zu informieren. Das Bundesministerium für Finanzen bietet dafür eine kostenlose App an: Einmal heruntergeladen funktioniert die App auch ohne Internetzugang im Urlaubsland.

Karin Fischer, help.ORF.at

Mehr zum Thema: