AK warnt vor „Coaches“ im Internet

Auf Social Media werben Männer vor teuren Autos dafür, wie man mit einfachen Methoden viel Geld verdienen könne. Wer seine Kontaktdaten bekanntgibt, wird zunächst angeschrieben und später von einem Mitarbeiter angerufen. Dabei werden den Interessierten Videocoachings um 3.000 bis 8.000 Euro verkauft, die sich nach kurzer Zeit als vollkommen wertlos herausstellen. Da die Konsumentinnen und Konsumenten beim Verkauf der Coachings aber nicht korrekt über ihre Rücktrittsrechte informiert werden, können sie mit Hilfe der Arbeiterkammer (AK) die Verträge wieder kündigen.

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Angelockt werden die Konsumentinnen und Konsumenten über Werbevideos, die auf YouTube, Facebook, Instagram und Tiktok geschaltet werden, sagt Juristin Anita Eckmaier, Expertin für Fernabsatzgeschäfte bei der AK Oberösterreich. In die Kameras würden stets Männer vor hochpreisigen Autos oder in großen Villen sprechen, die auf diese Weise ihren Lebensstil präsentieren wollen. Sie würden erzählen, sie hätten eine Methode gefunden, mit wenig Aufwand zu großem Reichtum zu kommen. Versprochen werde, innerhalb kürzester Zeit vierstellige Beträge verdienen zu können, so Eckmaier.

„Closer“ machen Druck

Seit Sommer vergangenen Jahres erreichen die Konsumentenschutzabteilung der AK Oberösterreich täglich Anfragen zu solchen vermeintlichen Onlinecoaches. Die Vertragsabschlüsse laufen dabei immer gleich ab, sagt Eckmaier: Nachdem sich die Konsumentinnen und Konsumenten das Werbevideo des stets männlichen Coaches angesehen haben, klicken sie auf einen Link und geben ihre Kontaktdaten bekannt. Daraufhin würden sie von einem Mitarbeiter persönlich per WhatsApp angeschrieben, der sich als „Closer“ vorstellt, ein vermeintlicher Vertrauter des Coaches.

Nach einigem Hin- und Herschreiben komme es zum Verkaufsgespräch über Telefon. „Da wird enormer Druck ausgeübt. Die Menschen sind geschult und reden den Interessenten wirklich nieder“, so Eckmaier. Während des Telefonats werde den Konsumentinnen und Konsumenten ein Link geschickt, über den sie dann zahlungspflichtig bestellen würden. 3.500 Euro bis 8.500 Euro würde ein Produkt kosten, so die Konsumentenschützerin. Könne ein Kunde nicht alles auf einmal bezahlen, werde mit ihm eine Ratenzahlung von etwa 250 Euro monatlich vereinbart.

Angeblicher Verzicht auf Rücktrittsrechte

Als Gegenleistung erhalten die Konsumenten Zugang zu Videos, bei denen ihnen erzählt wird, wie sie daran verdienen können, wenn sie dasselbe Coaching anderen verkaufen. Ein verbotenes Pyramidensystem, so Eckmaier. Den Leuten werde aber schnell bewusst, dass sie in eine Falle getappt sind: „Manche sehen sich zwei Videos an und sehen dann, dass die inhaltlich überhaupt nichts hergeben“, so Eckmaier. Die meisten würden daraufhin umgehend ihren Rücktritt erklären. Daraufhin würde der „Closer“ erwidern, sie hätten beim Abschluss ihres Vertrages auf ihr Rücktrittsrecht verzichtet, woran er leider nichts ändern könne.

AK: „Illegales Pyramidenspiel“ wird propagiert

Eckmaier sieht das anders. Die zwei Unternehmen aus Deutschland, die die Onlinecoachings anbieten, Copecart und digistore24, verstoßen mit ihren Verträgen gleich mehrfach gegen das Gesetz, so Eckmaier. Einerseits werden die Konsumentinnen und Konsumenten beim Kauf nicht über ihre Rücktrittsrechte informiert, andererseits sei das Geschäft ist sowohl wegen Irreführung als auch wegen Überteuerung ungültig. Dazu komme, dass bei den Coachings ein illegales Pyramidensystem propagiert werde, so die Konsumentenschützerin.

Rechtswidriges Inkasso

Dennoch zeigten die Unternehmen auf die Interventionsversuche der AK keinerlei Einsicht. Obwohl die AK-Juristinnen und -Juristen den Unternehmen bekanntgeben, dass keine weiteren Zahlungen erfolgen werden, würden die Konsumenten weiterhin unter Druck gesetzt und mit Mahnungen konfrontiert. In manchen Fällen werde sogar ein Inkasso eingeschaltet, was rechtswidrig sei, da man die Forderung ja bereits bestritten habe, so Eckmaier: „Es liegt dann an uns, die Konsumenten zu beruhigen und zu sagen, die Rechtslage ist eindeutig, man darf sich nicht beirren lassen.“ Copecart verzichtete gegenüber help.ORF.at auf eine Stellungnahme. Das Unternehmen digistore24 dagegen widerspricht der AK: Man würde sehr wohl bei sämtlichen Bestellungen eine ordnungsgemäße Belehrung der Konsumenten über Rücktrittsrechte durchführen, Produkte wie Pyramidensysteme seien bei digistore24 vom Verkauf ausgeschlossen.

Haben Konsumentinnen und Konsumenten bereits einen Abbuchungsauftrag gegeben, empfiehlt Eckmaier, die Bank anzuweisen, das Geld wieder zurückzubuchen. Innerhalb von acht Wochen gehe das ohne Angabe von Gründen. Wer bereits per Überweisung bezahlt hat, dem bleibe nur die Möglichkeit, Klage einzureichen, sagt Eckmaier. Das Europäische Verbraucherzentrum würde hier Unterstützung anbieten. Um erst gar nicht auf falsche Onlinecoaches hineinzufallen, empfiehlt Eckmaier, sich nicht von vielen Followerinnen und Followern, Likes und positiven Kommentaren beeindrucken zu lassen. „Das sagt nichts über die Seriosität oder die Qualität aus, die man hier bekommt“, so Eckmaier.