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APA/ROLAND SCHLAGER
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BAWAG zahlt Zinsen für Kreditstundungen zurück

Die BAWAG zahlt Sollzinsen, die sie ihren Kundinnen und Kunden während einer gesetzlich angeordneten, pandemiebedingten Kreditstundung verrechnet hat, zurück. Darauf einigten sich der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und die Bank außergerichtlich. Eine Sammelaktion des VKI für Betroffene läuft noch bis Ende Mai.

Der VKI hatte im Zusammenhang mit der gesetzlich angeordneten Kreditstundung ein Gerichtsverfahren gegen die BAWAG geführt, um abzuklären, ob Banken während des Stundungszeitraumes Sollzinsen verrechnen dürfen. Die meisten Bankinstitute, darunter auch die BAWAG, verrechneten ihren Kunden im gesetzlichen Stundungszeitraum jedenfalls weiterhin Sollzinsen.

Einigung über die Rückerstattung der Zinsen

Im Jänner hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass Banken von Konsumentinnen und Konsumenten, die wegen coronabedingter Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit gesetzlich von Kreditzahlungen befreit sind, in dieser Zeit keine Zinsen verlangen dürfen. Nach Verhandlungen mit der BAWAG konnte der VKI eine außergerichtliche Lösung für die betroffenen Kundinnen und Kunden erzielen.

Die OGH-Entscheidung betrifft alle Verbraucherkredite, die von 1. April 2020 bis 31. Jänner 2021 gesetzlich gestundet wurden. Der VKI hatte damals Klage gegen die BAWAG eingebracht, die Entscheidung gilt aber für alle Banken.

Sammelaktion endet am 31. Mai

An der Sammelaktion des VKI zur Rückforderung der Sollzinsen können sich Kundinnen und Kunden der BAWAG sowie der easybank beteiligen. Für die Rückerstattung mittels Gutschrift ist eine kostenlose Anmeldung erforderlich.

Die Teilnahme an der VKI-Aktion ist noch bis 31. Mai 2023 möglich. Auch Konsumenten, die ihren Kredit bzw. ihre Leasingraten bereits zurückgezahlt haben, können an der Aktion teilnehmen.