Urnen für Haustiere
APA/dpa/Harald Tittel
APA/dpa/Harald Tittel

Tierbestatter „verliert“ toten Kater

Stirbt ein geliebtes Haustier entscheiden sich immer mehr Menschen, den Hund oder die Katze einäschern zu lassen. Tierbestatter übernehmen Abholung, Überführung ins Krematorium und Übergabe der Asche. Auch eine niederösterreichische Familie beauftragte eine Firma mit der Einäscherung ihres Katers. Bei der Abwicklung gab es Ungereimtheiten, schließlich räumte der Bestatter ein, dass er das tote Tier „verloren“ habe.

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Für Familie Moser aus Niederösterreich – der Name ist geändert – war es ein trauriger Tag. Im März musste ihr Kater Felix überraschend eingeschläfert werden. Frau Moser beauftragte eine Tierbestattung, die niederösterreichische Firma Varoma, sich um die Einäscherung zu kümmern. Eine Woche später schickte ihr Firmeninhaber Roland Mistelbauer die Rechnung.

Zertifikat des Krematoriums fehlt

„Beiliegend war eine von ihm selbst ausgestellte Urkunde, ein Erlagschein und ein Sackerl mit Asche, wo Felix draufstand“, so Frau Moser. Sie habe sich gewundert, warum kein Zertifikat des Krematoriums beigelegt war. Ein solches habe sie bei der Einäscherung ihrer Hündin vor ein paar Jahren ebenfalls bekommen.

Frau Moser fragte bei dem auf der Website von Varoma angegebenen Krematorium in der Steiermark nach, mit dem die Bestattung angeblich zusammenarbeitet. Dort wusste man nichts von dem Auftrag.

Wo ist Kater Felix?

Ein Telefonat mit Roland Mistelbauer ergab, dass ihr Kater nicht dort, sondern im tschechischen Brünn kremiert worden sei. Bei Bedarf werde das entsprechende Zertifikat eben nachgereicht. Frau Moser war überrascht, denn auf der Website versprach Varoma ein anderes Vorgehen. Dort hieß es: „Einäscherung in Österreich – nicht so wie bei einigen Anbietern im benachbarten Ausland!!!“

Der Konsumentin ließ das keine Ruhe und sie erkundigte sich auch beim Krematorium in Brünn. Doch Fehlanzeige – auch dort wusste man nichts davon. Nun war Frau Moser ratlos. Sie hatte doch ein Säckchen mit Asche erhalten und dafür 245 Euro bezahlt. Zwei Fragen nagten an ihr: Von wem stammte diese Asche und wo war ihr Kater Felix geblieben?

schwarz-weißer Kater Felix
privat
Kater Felix

Fremde Asche ausgehändigt

Eine Woche später habe sie „ein seltsames Mail“ von Mistelbauer erhalten, so die Konsumentin. Darin schreibt er, dass es sich gar nicht um die Asche ihres Katers handle. Er hätte den Kater abgeholt, zu Hause hingestellt, hätte telefonieren müssen. „Dann hätte er ein ganz dringendes Bedürfnis gehabt aufs Klo zu gehen, und als er zurückkam, sei der Kater weg gewesen.“

Auch help.ORF.at bekam dieses Mail von Firmeninhaber Mistelbauer: „Als ich wieder rauskam, um Felix abzuwiegen und in die Kühlanlage zu bringen, war die Box umgeschmissen und Felix weg.“ Er wisse nicht, „ob es ein Tier war oder irgendwer!“ Er habe die Umgebung abgesucht, aber nichts gefunden. „Tut mir aufrichtig leid – ich kann es leider nicht mehr ändern.“

Das Geld werde er der Kundin zurückgeben, was inzwischen auch geschah.

Keine Entschädigung für emotionellen Schaden

Frau Moser ist entsetzt – doch rechtlich werde da wenig zu erreichen sein, so Manuela Robinson, Juristin beim Verein für Konsumenteninformation (VKI). Zivilrechtlich sei der Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt worden, das entrichtete Entgelt müsse zurückerstattet werden. „Darüberhinausgehende Ansprüche, die den emotionalen Schaden betreffen, werden kaum durchsetzbar sein.“ Österreichische Gerichte seien hier sehr zurückhaltend, im Gegensatz etwa zu US-amerikanischen.

Sollte tatsächlich nur ein einzelner Fehler passiert sein, werde auch eine Anzeige bei der Polizei wenig bringen.

Freies Gewerbe, kein Qualitätssiegel

Ob bei Tierbestattungen alles mit rechten Dingen zugeht, ist für Konsumentinnen und Konsumenten schwer zu überprüfen. Der Beruf des Tierbestatters ist in Österreich ein freies Gewerbe ohne besondere Befähigungsnachweise.

„Es ist ein gewisser Vertrauensvorschuss, den man den Tierbestattungen da gibt“, so Robinson. Eine generelle Zertifizierung oder ein Qualitätssiegel gebe es nicht. Der VKI könne die Firma nur wegen unlauteren Wettbewerbs abmahnen, da auf der Website mit Einäscherungen in Österreich geworben wurde, was offenbar nicht immer stimmte. Inzwischen ist das von der Website verschwunden.

Überprüfung der Tierbestatter alle zwei Jahre

Die zuständige niederösterreichische Bezirkshauptmannschaft (BH) Korneuburg ordnete mittlerweile eine Überprüfung der Tierbestattung Varoma durch die Amtstierärztin an. Laut BH liegt eine gültige Betriebsgenehmigung vor, der Betrieb und dessen Aufzeichnungen würden – wie alle Tierbestatter – regelmäßig alle zwei Jahre kontrolliert.

Die Frage von help.ORF.at, ob es bereits früher Beschwerden gegeben habe, blieb unbeantwortet. Aus Sicht der BH ist der konkrete Fall „eine vertragsrechtliche Streitigkeit, die auf dem Zivilrechtsweg auszutragen ist“.

Wem die fremde Asche gehört

Für Frau Moser ist die Angelegenheit damit nicht erledigt. „Es tut mir unendlich leid für meinen Kater. Es tut mir unendlich weh, weil ich ihn natürlich gerne wieder hier gehabt hätte.“ Sie wisse auch nicht, von wem die Asche ist, die sie erhielt. „Wir werden Sie bestatten, weil vielleicht ist diese Asche auch von einem geliebten Haustier“, so die Niederösterreicherin.

Zumindest das lasse sich aufklären, so Varoma-Chef Mistelbauer gegenüber help.ORF.at. Die Asche stamme von verstorbenen Haustieren, deren Besitzer sie nicht zurückhaben wollten. Er sammle diese Asche und streue sie dann in seinem Kroatien-Urlaub ins Meer.

Wer verunsichert ist, ob die Einäscherung eines Haustieres korrekt abgelaufen ist, kann sich beim jeweiligen Tierkrematorium erkundigen. Dort sollten die Daten vorliegen.