Frau zeigt auf Bildschirm mit rotem Kleid in Onlineshop
AFP/JOHN MACDOUGALL
AFP/JOHN MACDOUGALL

EU-Parlament stimmt für strengere Regeln bei Onlineeinkäufen

Das Europaparlament hat strengere Regeln für Onlineshops außerhalb der EU erlassen. Künftig müssen Unternehmen unter anderem einen Ansprechpartner innerhalb der Union für Verbraucherinnen und Verbraucher stellen. Gefährliche Produkte sollen außerdem schneller aus dem Verkehr gezogen werden können.

Das Europaparlament hat strengeren Regeln zum Schutz von Verbrauchern bei Onlineeinkäufen zugestimmt. Gefährliche Produkte sollen schneller aus dem Verkehr gezogen und Rückrufe wirkungsvoller werden, teilte das EU-Parlament am Donnerstag in Brüssel mit. Die EU-Staaten müssen noch zustimmen, das gilt aber als Formsache. Online-Marktplätze müssen demnach mit den Marktaufsichtsbehörden enger zusammenarbeiten.

Sicherheitshinweise müssen verständlich sein

Künftig können Produkte, die aus Ländern außerhalb der EU stammen, nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn es einen in der Europäischen Union ansässigen „Wirtschaftsakteur“ gibt, der für ihre Sicherheit verantwortlich ist. Das heißt, Verbraucher oder Marktüberwachungsbehörden müssen einen Ansprechpartner in der EU haben. Informationen über die Sicherheit der Produkte müssen den neuen Regeln zufolge in klarer und leicht verständlicher Sprache angegeben sein.

Recht auf Reparatur und Kostenerstattung

Bei Rückrufen sollen Käuferinnen und Käufer nicht nur über den Rückruf informiert werden, sondern ihnen müssen zwei Abhilfemaßnahmen angeboten werden. In Frage kommen dann Ansprüche wie ein Recht auf Reparatur, Ersatz oder Erstattung der Kosten, mindestens in Höhe des ursprünglichen Preises – auch wenn die gesetzliche Garantie abgelaufen ist.

So sollen die neuen Vorschriften Sicherheitsrisiken bekämpfen, die mit neuen Technologien und zunehmendem Online-Verkauf zusammenhängen, hieß es.