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APA/BARBARA GINDL
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Skiversicherung: Automatische Vertragsverlängerung gesetzwidrig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat den deutschen Verein DSV aktiv geklagt. Grund war die automatische Vertragsverlängerung bei einer Skiversicherung. Der Oberste Gerichtshof (OGH) beurteilte nun die zugrunde liegende sowie weitere sechs eingeklagte Klauseln als unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der VVKI hatte den deutsche Verein „DSV aktiv/Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband“ geklagt, da dieser eine automatische Vertragsverlängerung bei einer Skiversicherung in den Klauseln hatte. Nun bekam der Verein vom OGH Recht, berichtet der VKI. Das Urteil sei rechtskräftig.

Urteil von großer Bedeutung

„Die Ausführungen des OGH sind weit über den Anlassfall hinaus von Bedeutung, nicht zuletzt, da länderübergreifende Gruppenversicherungen häufiger werden“, so der VKI in einer Aussendung. Im aktuellen Fall hatte ein Konsument in einem Skigeschäft in Schladming beim Kauf von neuen Skiern zusätzlich eine dort angebotene Skiversicherung abgeschlossen.

Verein verwies auf Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mehr als einen Monat vor der Verlängerung der Laufzeit wollte er die Skiversicherung kündigen. Doch der Skiverband teilte ihm mit, dass er nicht fristgerecht gekündigt hätte und er noch für ein weiteres Jahr zahlungspflichtig wäre. Dabei berief er sich auf eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Verein hat Kunden nicht rechtzeitig informiert

Dazu erklärte heute VKI-Juristin Marlies Leisentritt: „Die Klausel zur automatischen Vertragsverlängerung ist nach österreichischem Recht unzulässig. Denn der deutsche Verein hatte sich – bereits im Vertrag – nicht dazu verpflichtet, Verbraucherinnen und Verbraucher zu Beginn der Kündigungsfrist auf die bevorstehende Vertragsverlängerung hinzuweisen, sofern sie nicht rechtzeitig kündigen.“

Der „DSV aktiv/Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband“ war für für eine Stellungnahme noch nicht erreichbar.