Ein Radlader mit Elektroschrott
APA/dpa/Julian Stratenschulte
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EU-Kommission will Recht auf Reparatur einführen

Einem Vorschlag der EU-Kommission zufolge soll ein Recht auf Reparatur für Geräte wie Staubsauger und Waschmaschinen kommen. Damit werde es einfacher und günstiger, Geräte zu reparieren statt zu ersetzen, teilte die Kommission mit. Der Vorschlag werde dafür sorgen, dass mehr Produkte innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist repariert werden, hieß es.

Nach Ablauf der Gewährleistung sollen außerdem einfachere und kostengünstigere Möglichkeiten geschaffen werden, technisch reparierbare Produkte wie Staubsauger, Spül- und Waschmaschinen sowie zu einem späteren Zeitpunkt Tablets und Smartphones zu reparieren. So sollen Kund:innen für fünf bis zehn Jahre bei herstellenden Unternehmen einfordern können, dass Produkte, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind, auch repariert werden. Keine Regel ohne Ausnahme: Verkäufer seien zwar zu Reparatur innerhalb der Gewährleistungsfrist verpflichtet, „es sei denn, sie ist teurer als ein Austausch“, heißt es.

Nationale Reparaturplattformen geplant

Firmen sollen zusätzlich darüber aufklären, welche Produkte sie selbst reparieren müssen. Und: Auf nationalen Vermittlungsplattformen sollen sich Bürger:innen über Reparaturdienste und Verkaufsstellen überholter Waren informieren können. Über die Vorschläge müssen nun das Europaparlament und die EU-Staaten beraten und einen Kompromiss zu den Vorschlägen aushandeln. Bis Verbraucher:innen von dem Vorhaben profitieren, dürfte noch etwas Zeit vergehen.

Auch die Umwelt soll durch das Vorhaben entlastet werden. Weniger weggeworfene Produkte führten zu weniger Abfall und geringerem Materialaufwand bei der Herstellung. Somit fielen auch weniger Treibhausgasemissionen an. Geschätzt sollen über 15 Jahre 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen, 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen und Abfall in Höhe von 3 Millionen Tonnen eingespart werden.