Ein 100 Euro-Schein neben einem Stecker
APA/HELMUT FOHRINGER
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Erfolgreiche Klage gegen Schlaustrom GmbH

Nach zahlreichen Beschwerden haben die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) eine Klage gegen die Schlaustrom GmbH beauftragt. Die zwölfmonatige Bindung bei hochriskanten Spot-Tarifen und ein Angebot, Kundenanfragen gegen Bezahlung von zwölf Euro im Rahmen eines „Premium-Service“ rasch zu beantworten, war nach Ansicht der Konsumentenschützer rechtswidrig.

Über 200 Konsumentinnen und Konsumenten beschwerten sich 2022 beim Konsumentenschutz der AK OÖ über die Schlaustrom GmbH. Mit den steigenden Energiepreisen explodierten auch die börsenabhängigen Spot-Tarife des Unternehmens und die Kundeninnen und Kunden waren mit exorbitanten Steigerungen der Teilzahlungsbeträge konfrontiert, heißt es in einer aktuellen Presseaussendung.

Zwölf Monate Vertragsbindung bei „Hochrisiko-Tarif“

Nicht nur die stark gestiegenen Preise, auch die Bindung von zwölf Monaten, die nicht einmal einen Wechsel zu einem anderen Lieferanten erlaubte, machte den Kundeninnen und Kunden Sorgen, so die AK OÖ. Obwohl das Unternehmen den Wechsel des Lieferanten während der Vertragsbindung in Einzelfällen erlaubt habe, sei es nicht bereit gewesen, eine rechtsverbindliche Unterlassungserklärung abzugeben. Die Einbringung einer Unterlassungsklage sei daher erforderlich gewesen.

Beantwortung von Kundenanfragen gegen Bezahlung

Viele Konsumentinnen und Konsumenten ärgerten sich auch darüber, dass das Unternehmen ihre Anfragen nicht beantwortete. So sei einem Konsumenten aus Traun auf seine Frage, wann er die auf seiner Abrechnung aufscheinende Gutschrift überwiesen bekomme, mitgeteilt, dass die Rechnung nicht jedem Kunden persönlich erklärt werden könne und er das „Premium-Service“ für zwölf Euro nutzen müsse. Unternehmen sind verpflichtet, Anfragen Ihrer Kundinnen und Kunden kostenlos zu beantworten. Auch dieses Verhalten der Schlaustrom GmbH habe eine Klage notwendig gemacht, so die Arbeiterkammer.

Schlaustrom GmbH zeigt sich einsichtig

In der ersten Gerichtsverhandlung zeigte sich das Unternehmen, das inzwischen seine Geschäftstätigkeit weitgehend eingestellt hat, einsichtig. Das Unternehmen verpflichtete sich, die oben beschriebenen Vorgangsweisen zu unterlassen, diesen Vergleich auf seiner Homepage zu veröffentlichen und die Verfahrenskosten in voller Höhe zu tragen. Kundinnen und Kunden, die die zwölf Euro bezahlt haben, können diese von der Schlaustrom GmbH zurückfordern. Ein Musterbrief steht auf der Webseite der AK ÖÖ zur Verfügung. Die AK rät, diesen im ersten Schritt per E-Mail zu versenden um Kosten zu sparen.