Koch übergibt in einer Kantine einen Teller mit Essen
Getty Images/iStockphoto/Senkaya
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Herkunftskennzeichnung in Kantinen ab September Pflicht

2,2 Mio. Speisen werden laut Landwirtschaftsministerium täglich in Großküchen ausgegeben. Mit 1. September tritt die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Kantinenessen in Kraft. Die Herkunft von Fleisch, Milchprodukten und Eiern muss in Kantinen dann sichtbar ausgeschildert werden. Tierschützern geht die Verpflichtung nicht weit genug. Die Herkunft allein sage nichts über die Art der Haltung und das Tierwohl aus. Die Gastronomie sei zudem von der Regelung ausgenommen.

In heimischen Kantinen, etwa von Unternehmen, Universitäten, Krankenhäusern und Schulen, muss künftig die Herkunft von Fleisch (Rind, Schwein, Geflügel, Schaf, Ziege und Wild), von Milch und Milchprodukten (Butter, Käse, Joghurt, Sauerrahm und Topfen) sowie von Eiern angegeben werden.

Bei Fleisch muss das Tier laut Aussendung des Landwirtschaftministeriums am angegebenen Ort geboren, gemästet und geschlachtet werden. Bei Milch beziehe sich die Herkunftskennzeichnung auf die Region, in der das Tier gemolken wurde, bei Eiern auf den Ort, in dem sie gelegt wurden. Unter welchen Haltungsbedingungen die Tiere aufgezogen wurden, muss weiterhin nicht angegeben wernde.

„EU“, „Nicht-EU“ oder genauer

Wie genau die Herkunftsangaben ausfallen werden, obliegt den Kantinenbetreibern. Sie können die Auslobung der Zutaten nach „EU“, „Nicht-EU“ sowie „EU und Nicht-EU“ oder „Österreich“, „Bundesland“ beziehungsweise „Region“ durchführen, sie können aber auch in Prozent angeben, woher die jeweilige Zutat über einen bestimmten Betrachtungszeitraum von bis zu einem Jahr hinweg stammt. Ob das wirklich zu mehr Transparenz auf den Tellern führen wird, bleibt abzuwarten.

Verpflichtend ist die Ausschilderung in einer transparenten Form, etwa durch einen Aushang oder eine Angabe in der Speisekarte.

Gastronomie von Regelung ausgenommen

„Das ist ein erster konkreter Umsetzungsschritt für mehr Transparenz auf unseren Tellern“, kommentierten Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) die Verordnung am Donnerstag in einer Mitteilung.

Eine Verpflichtung für Gastronomen und Hersteller verarbeiteter Lebensmittel ist weiter nicht vorgesehen. Geben Gastronomiebetriebe freiwillig die Herkunft ihrer Produkte an, müssen sie nachweisen können, dass die Angaben zutreffen und nicht irreführend gestaltet sind, wie aus den Angaben des Landwirtschaftsministeriums hervorgeht.

Lob von Landwirtschaft

Die Reaktionen fielen gemischt aus. Bauernbundpräsident Georg Strasser (ÖVP) zeigt sich in einer Stellungnahme erfreut über die Entscheidung und spricht von einem „lang ersehnten Meilenstein für die Bäuerinnen und Bauern in Österreich“. Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Moosbrugger ist überzeugt, dass „die Regelungen dazu führen werden, noch mehr heimische Qualitätsprodukte auf die Teller der Österreicherinnen und Österreicher zu bringen.“ „In der Gemeinschaftsverpflegung sind wir jetzt schon regionaler unterwegs, als die meisten Menschen glauben“, so Manfred Roge, Geschäftsführer des Dachverbands der österreichischen Gemeinschaftsverpfleger.

Kritik: Gastronomie auch in die Pflicht nehmen

Kritik kam von den Tierschützern. So stimmten der Verein gegen Tierfabriken (VGT) sowie Vier Pfoten dem Gesetz zwar prinzipiell zu, sie stießen sich aber daran, dass es weiter keine allgemeine Regelung zur Kennzeichnung in der Gastronomie gebe. 1,3 Millionen Speisen würden laut Veronika Weissenböck von Vier Pfoten täglich in Gasthäusern und Restaurants serviert, auch dort hätten die „Österreicherinnen und Österreicher das Recht zu wissen, woher die Zutaten stammen, für die sie bezahlen.“

„Dass wichtige tierische Produkte wie Faschiertes, Schinken und Wurst nicht von der Kennzeichnungspflicht umfasst sind, trägt ebenso nicht zu mehr Transparenz bei“, so die Wiener Tierschutzombudsstelle. Zusätzlich fehle es an einer Haltungskennzeichnung, die für den Tierschutz besonders relevant ist. „Ein Tierprodukt aus Österreich kann ja auch aus der miesesten Vollspaltenhaltung stammen“, so VGT-Obmann Martin Balluch.