Zahreiche Bürgerinnen und Bürger haben in letzter Zeit eine SMS, die angeblich vom Finanzamt versendet Wird, in ihrem Posteingang gefunden. Der Inhalt könnte beispielsweise so aussehen:
„[FINANZEN] Ihre offene Forderung mit der Nummer R15B482 wurde trotz mehrerer Mahnungen nicht beglichen. Am 18 Februar 2023 wird der Gerichtsvollzieher die vorsorgliche Pfändung Ihres Hausrats vornehmen. Sie können das Pfändungsverfahren vermeiden, indem Sie den vollen Betrag sofort über Ihren Zahlungslink bezahlen: https:h309-r15b482981.su“
Mehrere Versionen der Betrugs-SMS
„[FINANZAMT] Ihre offene Forderung mit der Nummer 23894891 wurde trotz mehrerer Mahnungen nicht beglichen. Am 28 Februar 2021 wird der Gerichtsvollzieher vorsorglich Ihren Hausrat pfänden. Sie können das Pfändungsverfahren vermeiden, indem sie den vollen Betrag sofort über Ihren Zahlungslink bezahlen. https: finanzen-bundesministerium. info/BMF/23894891/“
Kriminelle drohen mit Gerichtsvollzieher und Pfändung
Dabei handelt es sich um eine Betrugsmasche. Wer dem Link in der SMS folgt, landet auf einer Website, die jener des österreichischen Finanzministeriums zum Verwechseln ähnlich sieht, berichtet die auf Internetbetrug spezialisierte Watchlist Internet. Auf der Seite werde nochmals zusammengefasst, dass eine Zahlungsfrist von 30 Tagen abgelaufen sei. Ein Pfändungsverfahren könne nur noch gestoppt werden, wenn € 1.386,14 auf das angegebene Konto überwiesen würden.
Chancen auf Rückbuchung „sehr gering“
Es kursieren mehrere Versionen dergleichen Betrugsmasche, wobei unter anderem auch unterschiedliche Beträge von den potenziellen Opfern eingefordert werden. Keinesfalls sollte man auf eine der Forderungen eingehen, warnt die Watchlist Internet. Wer bereits bezahlt hat, sollte umgehend mit der Bank Kontakt aufnehmen, um herauszufinden, ob eine Rückbuchung möglich ist. Die Erfolgschanvcen seien allerdinge sehr gering, so die Watchlist Internet.