Ein 100 Euro-Schein neben einem Stecker
APA/HELMUT FOHRINGER
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E-Control: Energielieferanten sollen Kunden besser schützen

Angesichts der turbulenten Situation auf den Strom- und Gasmärkten fordert die Regulierungsbehörde E-Control die Energieunternehmen auf, mehr zum Schutz ihrer Kunden zu tun. Informationen zu Preisänderungen sollten verständlicher sein, Abrechnungen anhand des Zählerstands und nicht durch Berechnung erfolgen sowie der Zugang zur Grundversorgung erleichtert werden.

Massiv gestiegene Preise für Strom und Gas oder gar gekündigte Verträge hätten im vergangenen Jahr für große Verunsicherung bei Kundinnen und Kunden gesorgt. Das habe zu einem „ungeheuren Informationsbedürfnis“ geführt und die Menschen seien vermehrt auf Hilfe angewiesen, so E-Control Vorstand Wolfgang Urbantschitsch.

Die Beratungs-, Schlichtungs-und Beschwerdestellen der E-Control seien 2022 gefragter gewesen denn je, der Tarifkalkulator habe mit einer Verdreifachung auf 880.00 Zugriffe ein Allzeit-Hoch erlebt.

Zehn Forderungen an Energieunternehmen

Die Regulierungsbehörde mahnt Energielieferanten in Zukunft zu besserem Kundenschutz und hat zu diesem Zweck zehn Forderungen aufgestellt. Die Forderungen seien ein Signal an die Branche aber auch eine Mitteilung, dass es „bei vielen Unternehmen in einigen oder vielen Punkten nicht funktioniert“, so der Vorstand.

Dabei geht es unter anderem um klarere Kommunikation: Bei Preisänderungen und Kündigungen sollen Kunden etwa einfach verständliche Informationen über Handlungsmöglichkeiten erhalten. Auch zur Rechnung und der Berücksichtigung der Stromkostenbremse soll besser informiert werden und die Vertragsbedingungen sollen leicht zugänglich sein. Weiters sollen Lieferanten die gesetzliche Grundversorgung ohne Einschränkungen anbieten und auf Abschaltungen bei Härtefällen verzichten.

Abrechnung, Erreichbarkeit müssen verbessert werden

Bei der Abrechnung soll der Verbrauch nicht rechnerisch ermittelt werden, sondern auf Basis einer Zählerstandsablesung. Außerdem sollen Unternehmen sicherstellen, dass sie für Kundinnen und Kunden auch erreichbar sind. Sollte das nicht der Fall sein, müssten Ressourcen eben aufgestockt werden. Im Fall von Zahlungsschwierigkeiten sollen Energieunternehmen über Unterstützungsmaßnahmen informieren, für Einrichtungen, die Härtefälle vertreten, soll es speziell geschulte Kontaktpersonen geben.

Im Sinne der Preistransparenz sollen Lieferanten die Preise und Details ihrer Produkte im Tarifkalkulator der E-Control stets vollständig und aktuell halten. Und schließlich sollen gesunkene Großhandelspreise zukünftig auch rasch an Kundinnen und Kunden weitergegeben werden.

Große Nachfrage nach Grundversorgungstarif

„Die Preise haben verrückt gespielt, in einer Dimension, die wir nie gekannt haben“, so Urbantschitsch. Aufgrund von Vertragskündigungen seien viele Kundinnen und Kunden auf der Suche nach einem neuen Lieferanten gewesen. Für Neukunden habe es aber nur mehr wenige und vor allem teure Angebote gegeben.

Erstmals habe es deshalb großes Interesse an der Grundversorgung gegeben. Etliche Lieferanten hätten versucht zu verhindern, dass Kunden ihr Recht auf Grundversorgung geltend machen, etwa indem soziale Bedürftigkeit nachgewiesen werden musste.

Sechs Gasanbieter wegen Grundversorgung abgemahnt

Die E-Control habe dazu Aufsichtsverfahren geführt und betreffenden Unternehmen per Bescheid aufgetragen, einen gesetzeskonformen Grundversorgungstarif anzubieten. Im Gasbereich habe es sechs solcher aufsichtsbehördlichen Aufforderungen gegeben, diese wurden allerdings angefochten und sind nicht rechtskräftig.

Im Strombereich habe die Behörde nicht die Möglichkeit, solche Bescheide zu verschicken, dort liege die Zuständigkeit bei den Bundesländern. „Wir haben die Länder aber über unsere Rechtsansicht informiert“, sagte Urbantschitsch.

Preisgarantien und Kündigungsfristen teils missachtet

Auch bei Vertragskündigungen seien einige Unternehmen nicht korrekt vorgegangen. Etwa sei Kunden gleichzeitig mit der Kündigung der Abschluss eines neuen Vertrages zu wesentlich höheren oder mit flexiblen Preisen (Float-Produkt) angeboten worden.

Außerdem "wurden teilweise aufrechte Preisgarantien missachtet, die gesetzliche Kündigungsfrist nicht immer eingehalten oder mitunter sogar ein anderes Produkt als vereinbart geliefert, sagte Urbantschitsch.

Zwar hätten sich viele Probleme mit der krisenhaften Situation am Energiemarkt entwickelt, „viele andere Probleme aber wiederum scheinen uns nahezu ‚hausgemacht‘ zu sein und könnten sich, aus Sicht der E-Control, durchaus lösen lassen“, sagte Urbantschitsch.