Hierzulande könnten bis zu 360.000 Fahrzeuge vom Dieselskandal betroffen sein – und Gegenstand von Verfahren werden, sagte Thomas Hirmke, Leiter des Bereiches Recht im Verein für Konsumenteninformation (VKI).
Außergerichtliche Einigung verzögert Verfahren vor OGH
Allerdings hat sich VW mit einem Kläger außergerichtlich auf die Bezahlung von 35 Prozent des Kaufpreises sowie der Anwalts- und Prozesskosten geeinigt. Im Gegenzug verzichte der Kläger auf die Klärung des Streitfalles beim Obersten Gerichtshof (OGH). Damit würden sich zahlreiche Verfahren verzögern, so der VKI.
Der Dieselskandal über die Abschaltung der Abgasreinigung flog im Herbst 2015 auf. Die Verjährungsfrist beträgt normalerweise drei Jahre. Demzufolge hätten die betroffenen VW-Kunden bis Herbst 2018 ihre Ansprüche anmelden müssen. Allerdings könnte – anders als in Deutschland – in diesem Fall auch die lange Verjährungsfrist von 30 Jahren zum Tragen kommen, so Hirmke.
Längere Verjährungsfrist?
„Wenn ein Tatbestand mit einer einjährigen Haftstrafe zu ahnden ist, verlängert sich die Verjährungsfrist auf 30 Jahre“, sagte der Schweizer Anwalt Alexander Amann, der im Dieselskandal für die Konsumentenschützer von Cobin Claims aktiv ist.
Derzeit vertrete der VKI rund 10.000 Betroffene in 16 Sammelklagen, hinzu kämen 1.300 Einzelverfahren von Anwalt Michael Poduschka, der auch den VKI in dieser Angelegenheit vertritt. Auch die Konsumentenschützer von Cobin Claims hätten entsprechende Verfahren am Laufen. Bestätigen Gerichte die lange Verjährungsfrist, können betroffene VW-Kunden nach wie vor ihre Schadenersatzansprüche geltend machen, sagte Hirmke.
VW spricht von „falschen Fakten“ der Gerichte
Daher sei es im Interesse von VW, die Zahl der Verfahren möglichst gering zu halten. Der Autobauer könne nur darauf hoffen, dass die Zahl der betroffenen Fahrzeuge entsprechend sinke, merkte Amann an.
VW wiederum sieht sich laut einer Mitteilung mit falschen Fakten in erstinstanzlichen Entscheidungen konfrontiert, die in der dritten Instanz aus „prozessualen Gründen“ nicht mehr korrigiert werden könnten. Daher strebe VW in diesen Fällen eine Einigung an.