Bei der Brille um null Euro handelte es sich um ein „teures Gratisangebot“, so der VKI. „Koppelungsangebote wie diese finden sich in der Praxis in zahlreichen Ausprägungen und führen immer wieder zu Ärger bei Konsumentinnen und Konsumenten und Beschwerden“, so VKI-Juristin Barbara Bauer.
Im Fall von Hartlauer wurden Markenbrillen inklusive Schweizer Premiumgläser um 0,- Euro beworben, wobei dies voraussetzte, dass Konsumenten eine Brillenversicherung mit einer Mindestvertragsdauer von 24 Monaten abschlossen („Brillen Sorglospaket“). In der billigsten Variante (9,90 Euro Versicherungsprämie im Monat) entstanden daher zumindest Kosten in Höhe von 237,60 Euro.
Hartlauer gelobt in Vergleich mehr Transparanz
Gegenüber dem in der Werbung prominent und blickfangartig hervorgehobenen Preis der Brille von 0,- Euro trat der Hinweis auf die durch die Brillenversicherung entstehenden Kosten in den Hintergrund. So war etwa die Einblendung in dem auf zahlreichen TV-Kanälen geschalteten Werbespot nur wenige Sekunden sichtbar und der Hinweis in der Printwerbung fand sich in kaum leserlicher Schrift in der Fußnote.
Der VKI sah darin eine Täuschung der Kunden und klagte. Das Verfahren endete nun mit einem Vergleich. Darin verpflichtete sich Hartlauer gegenüber dem VKI, bei Koppelungsangeboten Brillen künftig nicht als gratis zu bewerben, ohne ausreichend deutlich auf die finanziellen Belastungen hinzuweisen.