Ein 100 Euro-Schein neben einem Stecker
APA/HELMUT FOHRINGER
APA/HELMUT FOHRINGER

Wie die Strompreisbremse funktioniert

Am 1. Dezember trat die Stromkostenbremse der Bundesregierung in Kraft. Private Haushalte bekommen einen Teil der Stromkosten vom Staat subventioniert. Welche Kostenersparnis man erwarten kann, ob die Strompreisbremse bereits in den aktuellen Teilbeträgen berücksichtigt wurde und welche Förderungen es außerdem noch gibt.

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Vor nicht allzu langer Zeit war Energie noch günstig, eine Kilowattstunde (kWh) Strom war bereits ab etwa drei bis fünf Cent zu haben. Mittlerweile haben sich die Preise mehr oder minder verzehnfacht, je nach Anbieter werden laut der für die Elektrizitätswirtschaft zuständigen Regulierungsbehörde E-Control zwischen 18 und 72 Cent pro kWh verrechnet. Am 1. Dezember trat nun die Stromkostenbremse der Bundesregierung in Kraft. Für Privathaushalte werden die Stromkosten vom Staat subventioniert.

Maximaler Förderbetrag von 30 Cent pro Kilowattstunde

Bis zu einem Strombedarf von 2.900 kWh pro Haushalt werden die Stromkosten gedeckelt. Das entspricht etwa 80 Prozent des Bedarfs eines durchschnittlichen Dreipersonenhaushalts. Der Preisdeckel liegt bei zehn Cent pro kWh. Wenn also der vertraglich fixierte Strompreis beispielsweise bei 25 Cent liegt, schießt der Staat 15 Cent zu. Liegt der Preis bei 40 Cent, beträgt der Zuschuss 30 Cent. In beiden Fällen bleiben also zehn Cent übrig, die die Kundinnen und Kunden noch selbst bezahlen müssen.

Aber auch die Förderung ist gedeckelt. 30 Cent ist der Maximalbetrag, der vom Bund übernommen wird. Liegt der Vertragspreis über 40 Cent pro kWh, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher den Rest aus eigener Tasche ausgleichen. Ein Beispiel: Liegt der Preis bei 65 Cent, dann bekommen die Haushalte 30 Cent vom Staat, müssen also 35 Cent selbst bezahlen, um auf die vertraglich vorgeschriebenen 65 Cent zu kommen.

Höhere Tarife durch Stromkostenbremse?

Es empfiehlt sich daher, zu überprüfen, ob der Energiepreis des eigenen Anbieters 40 Cent oder weniger ausmacht. Manche Experten rechnen allerdings damit, dass die Stromlieferanten die Stromkostenbremse dazu nutzen werden, um ihre Preise bei nächster Gelegenheit anzupassen. Das könnte dazu führen, dass schon bald gar kein Anbieter einen Tarif unter 40 Cent pro kWh anbieten wird.

Energieabrechnung Symbolfoto
E-Control / Paul Urban Blaha
Die Stromkostenbremse soll explizit auf der Stromrechnung angegeben werden

Ohne Antrag zur Stromkostenbremse

Die technische Abwicklung der Stromkostenbremse sollte nichtsdestotrotz reibungslos funktionieren, sagt Christina Veigl, sie leitet die Endkundenabteilung der E-Control. Die Förderung werde direkt über die Stromrechnung abgerechnet und auch bei der Berechnung der zu zahlenden Teilbeträge berücksichtigt, so Veigl. Bürgerinnen und Bürger müssen also keine Anträge stellen, um die Strompreisbremse in Anspruch nehmen zu können.

Die Energielieferanten sind per Gesetz dazu verpflichtet, die Stromkostenbremse in den Teilzahlungsbeträgen zu berücksichtigen. Außerdem soll die Förderung explizit und transparent auf der Rechnung ausgewiesen werden. Manche Kundinnen und Kunden haben ihre Jahresabrechnung aber schon bekommen. Dass die Stromkostenbremse bereits in Jahresabrechnungen einkalkuliert wurde, die vor dem 1. Dezember ausgestellt worden sind, sei unwahrscheinlich, sagt die E-Control-Expertin.

Schrittweise Anpassung der Teilbeträge

Frühestens mit Vorschreibungen, die ab Dezember ausgeschickt werden, könne die Strompreisbremse in den Teilzahlungsbeträgen berücksichtigt werden, so Veigl. Sie sei aber in jedem Fall während des ganzen Aktionszeitraums gültig und werde an alle Anspruchsberechtigten in vollem Umfang ausgezahlt. Spätestens mit der Jahresabrechnung im kommenden Jahr werde letztgültig abgerechnet, und alle Bürgerinnen und Bürger werden den ihnen zustehenden Anteil ausgezahlt bekommen, verspricht die E-Control-Expertin. Gegebenenfalls in Form einer entsprechenden Gutschrift.

Netzausbau: Arbeiten am Stromnetz
Austrian Power Grid
Personen mit geringem Einkommen können einen Zuschuss auf die Netzgebühren beantragen

Förderungsanspruch auch für Zweitwohnsitze

Die Stromkostenbremse kommt allen österreichischen Privathaushalten zugute und kann auch für Zweitwohnsitze in Anspruch genommen werden. Unternehmen und Vereine sind in der aktuellen Maßnahme nicht umfasst. Die Haushaltsgröße spielt in der gegenwärtigen gesetzlichen Regelung noch keine Rolle. Haushalte, an deren Adresse mehr als drei Personen im Zentralen Melderegister (ZMR) hauptgemeldet sind, sollen aber in weiterer Folge ein weiteres Zusatzkontingent in Höhe von 350 kWh erhalten. Die Details würden derzeit ausgearbeitet, das Modell soll im kommenden Frühjahr fertiggestellt sein.

Kein Zuschuss auf Steuern und Abgaben

Der Förderzeitraum endet voraussichtlich am 30. Juni 2024. Der Endbetrag, den Kundinnen und Kunden wohl bald auf ihrer Stromrechnung sehen können, werde in der Praxis aber höher ausfallen als die angestrebten zehn Cent pro kWh, sagt Christina Veigl von der E-Control. Denn der Preisdeckel der Stromkostenbremse beziehe sich ausschließlich auf den eigentlichen Energiepreis. Hinzu kommen natürlich noch die entsprechenden Netzgebühren sowie Steuern und Abgaben, so Veigl. Die Umsatzsteuer wird außerdem für den Gesamtbetrag ohne Zuschuss fällig und muss von Verbraucherinnen und Verbrauchern also in voller Höhe abgeführt werden.

Antrag auf Senkung der Netzgebühren möglich

Für Personen mit geringem Einkommen gibt es abseits der Strompreisbremse weitere Möglichkeiten, die hohe Belastung der Energiekosten abzufedern. Alle Haushalte, die eine GIS-Befreiung haben, können sich zusätzlich von den Erneuerbaren-Förderkosten befreien lassen. Den Antrag dazu findet man auf der Website der E-Control. Wer von den Erneuerbaren-Förderkosten befreit ist, erhalte zusätzlich und automatisch eine Förderung von bis zu 75 Prozent der Netzkosten, die maximale Förderhöhe betrage 200 Euro im Jahr, so Veigl.

Für eine reibungslose Umsetzung der Maßnahme sind in erster Linie die Stromunternehmen zuständig. Das sei natürlich mit enormen technischen und logistischen Herausforderungen verbunden, sagt die E-Control-Expertin. Die gesamte Energiewirtschaft werde jedoch alles daransetzen, die Stromkostenbremse in optimaler Weise umzusetzen, ist Veigl überzeugt.