Die Statue der Justitia am Obersten Gerichtshof (OGH),
APA/ROLAND SCHLAGER
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Urteil

ARAG-Deckung auch bei Covid-19-Rechtsstreit

Der Rechtsschutzversicherer ARAG hat die Deckung von Rechtsstreitigkeiten wegen Covid-19 – bei Reiserücktritten, Flugausfällen oder Veranstaltungsabsagen – zu Unrecht abgelehnt, hat das Handelsgericht (HG) Wien laut Verein für Konsumenteninformation (VKI) entschieden.

Konkret geht es um drei Klauseln, laut denen kein Versicherungsschutz besteht „für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit hoheitsrechtlichen Anordnungen, die aufgrund einer Ausnahmesituation an eine Personenmehrheit gerichtet sind“, für „Enteignungs-, Flurverfassungs-, Raumordnungs-, Grundverkehrs- oder Grundbuchsangelegenheiten“ sowie für „die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Katastrophen“, zitiert der VKI die Bestimmungen.

Das HG habe einen Verstoß gegen das Transparenzgebot gesehen, da durch die Verwendung von unbestimmten Begriffen ein sehr weiter Beurteilungsspielraum geschaffen würde, der es den Verbraucherinnen und Verbrauchern unmöglich machen würde, Klarheit über ihre Recht zu haben. Darüber hinaus seien die Klauseln gröblich benachteiligend, urteilte das Gericht.

Weitere Klagen gegen Versicherungen

Die Klauseln zu Ausnahmesituationen und zu Katastrophen würden von mehreren Versicherern verwendet, heißt es vom VKI. Man warte derzeit in einem Verbandsverfahren gegen andere Versicherer auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes dazu.