Ein Stromzähler zeigt in einem Mietshaus die verbrauchten Kilowattstunden an
APA/zb/Jan Woitas
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Strom und Gas: Wie Teilzahlungsbeträge errechnet werden

Viele Österreicherinnen und Österreicher mussten erst kürzlich einen neuen Energievertrag abschließen. Künftig fällige Teilzahlungsbeträge werden in solchen Fällen häufig rechnerisch eingeschätzt. Diese Schätzungen der Energieanbieter können es in sich haben. In einem konkreten Fall hat die Wien Energie für eine Neukundin stattliche 1.460 Euro im Monat kalkuliert.

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Aufgrund des Umzugs in eine neue Wohnung hat eine Verbraucherin aus Wien einen neuen Liefervertrag für Strom und Gas mit der Wien Energie abgeschlossen. Per E-Mail wurden ihr die vom Unternehmen rechnerisch ermittelten Teilbeträge zugeschickt. Nach Erhalt der Mail habe sie „zunächst einmal der Schlag getroffen“, so die Konsumentin gegenüber help.ORF.at.

Teilzahlung von 1.460 Euro pro Monat

Für den Zeitraum November 2022 bis März 2023 wurden rund 1.460 Euro für Strom und Gas pro Monat veranschlagt. Bei nächster Gelegenheit kontaktierte sie die Kundenhotline der Wien Energie, der Servicemitarbeiter sei freundlich und hilfsbereit gewesen.

Die Vorauszahlung habe aller Wahrscheinlichkeit nach mit dem Energiebedarf der Vormieter zu tun, mutmaßte der Mitarbeiter. Die fragliche 150-Quadratmeter-Wohnung wurde bis dahin von einer vierköpfigen Wohngemeinschaft bewohnt, ein hoher Energiebedarf ist also vorstellbar.

Teilzahlungen beruhen auf Prognose der Netzbetreiber

Christina Veigl, sie leitet die Endkundenabteilung der E-Control, erklärt, wie Teilbeträge errechnet werden, wenn keine genauen Verbrauchsdaten vorliegen. In so einem Fall sende der Netzbetreiber bereits im Rahmen des Anmeldeprozesses eine Verbrauchsprognose an den Energielieferanten. Dieser Prognosewert orientiert sich meist am Energiebedarf der Vormieter, bestätigt Veigl. Im konkreten Fall also an der erwähnten Wohngemeinschaft.

Vorschreibung der Teilzahlungen von Strom und Gas (Ausschnitt)
Privat
Beim Anblick dieses errechneten Teilzahlungsbetrags traf die Wien-Energie-Kundin fast der Schlag

Genau nach diesem Verfahren sei man auch in unserem konkreten Anlassfall vorgegangen, heißt es seitens der Wien Energie gegenüber help.ORF.at. Der Teilzahlungsbetrag sei auf Basis der Verbrauchsprognose und dem entsprechenden Energietarif automatisiert festgesetzt worden.

Weiter heißt es in dem Schreiben: „Wir beziehungsweise der Netzbetreiber wissen natürlich nicht, wie sich das Verbrauchsverhalten oder die Haushaltgröße bei einer Neuübernahme ändern, deshalb kann das auch nicht in der automatisierten Teilbetragsberechnung berücksichtigt werden. Die Kundinnen und Kunden können aber natürlich ihre Teilbeträge anpassen lassen.“

Teuerung: Anbieter haben Bestandskunden gekündigt

Auch ohne Wohnungswechsel mussten etliche Strom- und Gaskunden zuletzt ihren Energieanbieter wechseln. Angesichts der Turbulenzen auf dem Energiemarkt wurden viele Bestandsverträge gekündigt. Auch in solchen Fällen sind die Vorschreibungen der neuen Anbieter oft empfindlich höher ausgefallen als gewohnt. An einer willkürlichen Einschätzung sollte das aber nicht liegen, sagt E-Control-Expertin Veigl.

Da es sich nicht um einen Umzug handle, sei der Energieverbrauch des Neukunden in den vergangenen Jahren bekannt, so Veigl. Die Daten liegen sowohl beim alten Anbieter als auch beim Netzbetreiber auf. Zur Berechnung der neuen Teilzahlungsbeträge werden grundsätzlich zwei Komponenten herangezogen: zum einen der bekannte Verbrauch und zum anderen der Tarif des gewählten Energieprodukts.

Energieabrechnung – Netzgebühren und Abgaben
E-Control / Paul Urban Blaha
Die Verbrauchsdaten der Haushalte liegen bei den Netzbetreibern auf und dienen als Berechnungsgrundlage

E-Control: Energiepreise erhöhen Vorauszahlungen

Für den Fall, dass der Energiebedarf des vergangenen Jahres stabil geblieben ist, sollte ein hoher Teilzahlungsbetrag also ausschließlich auf den Energiepreis zurückzuführen sein. Hier sollte man aber bedenken, dass die Preise stark gestiegen sind. Diese Preiserhöhungen seien in den Teilzahlungsbeträgen bereits einkalkuliert, sagt Veigl.

Manche Kundinnen und Kunden haben den Verdacht, dass Energielieferanten derzeit bewusst hohe Beträge einfordern, um letztlich Gewinne zu lukrieren. Bei Teilzahlungsbeträgen handelt es sich um Vorauszahlungen, die im Zweifelsfall am Jahresende erstattet werden müssen. Solange sie aber auf den Firmenkonten der Unternehmen verweilen, werfen sie auch Geld ab. Zins und Zinseszins sei Dank.

Mondpreise, um Gewinne zu maximieren?

E-Control-Expertin Veigl glaubt nicht, dass die Energieanbieter bewusst Mondpreise vorschreiben. Man müsse bedenken, dass astronomisch hohe Teilbeträge zu Rückfragen der Kundinnen und Kunden führen. Die Bearbeitung dieser Beschwerden habe einen logistischen Mehraufwand zur Folge, an dem kein Unternehmen ein Interesse haben könne, meint Veigl. In Einzelfällen sei es aber durchaus denkbar, dass es zu überhöhten Forderungen komme, die korrigiert werden müssen.

Sollte man, wie in unserem Anlassfall, den begründeten Verdacht haben, dass man zu hoch eingeschätzt wurde, könne man mit dem Energieanbieter Kontakt aufnehmen und eine Senkung einfordern, sagt Veigl. Die betroffene Wien-Energie-Kundin hat genau das getan. Anhand bestimmter Faktoren wie der Größe der Wohnung und der zukünftigen Anzahl der Bewohner kalkulierte das Unternehmen den Teilbetrag neu. Statt der ursprünglich geforderten 1.460 Euro muss die Konsumentin nun etwa 660 Euro pro Monat für die Belieferung mit Strom und Gas bezahlen.

Teilzahlung nicht zu niedrig ansetzen

Im konkreten Fall gibt es gute Gründe, davon auszugehen, dass die Reduktion gerechtfertigt war. Grundsätzlich rät Christina Veigl aber zur Vorsicht, wenn man Teilzahlungsbeträge auf eigene Faust reduzieren lässt. Schließlich handle es sich um Vorauszahlungen, und man könne nicht ausschließen, dass die ursprüngliche Einschätzung richtig gewesen wäre. Eine zu geringe Einschätzung sei in keinem Fall ein Vorteil für Kundinnen und Kunden, da die Nachzahlung am Jahresende natürlich entsprechend höher ausfallen werde, so die E-Control-Expertin.