Im Frühjahr 2021 suchte eine 63-jährige Grazerin im Internet nach Partnerbörsen, wobei sie auf die Website „50slove.de“ stieß. Das Datingportal mit Sitz in Innsbruck wirbt mit dem Slogan „Liebe finden über 50 – sicher & seriös“. Die Grazerin fühlte sich angesprochen und buchte ein Drei-Monats-Abo um monatlich rund 40 Euro.
Doch nachdem das Vierteljahr verstrichen war, erhielt sie plötzlich eine Zahlungsaufforderung von mehr als 500 Euro für ein Jahresabo. Nachdem sie nicht reagierte, kam ein Jahr später die Rechnung eines Inkassobüros über 1.300 Euro.
Aboverlängerung im Kleingedruckten der AGB
Die Konsumentin wandte sich an die Arbeiterkammer (AK) Steiermark, wo jährlich mehr als 100 Fälle von Datingbörsen eingehen, die alle nach dem gleichen Muster ablaufen, so Jurist Michael Knizacek von der AK-Konsumentenschutzabteilung. Die Plattformen informieren ihre Kundinnen und Kunden meist nur im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die automatische Verlängerung der Abos.
So war es auch bei „50slove.de“. „Hätte man in den AGBs nachgelesen, hätte man gesehen, dass sich kostenpflichtige wie auch kostenlose Testmitgliedschaften automatisch verlängern, wenn sie nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der Verlängerung gekündigt werden“, so Knizacek. Formulierungen wie diese finde man vielfach in den Geschäftsbedingungen.
Kündigungsinfos vor Verlängerung Pflicht
Eine solche Klausel in den AGB reiche aber nicht aus, damit eine automatische Vertragsverlängerung rechtsgültig ist, so der AK-Jurist. Zusätzlich ist der Unternehmer dazu verpflichtet, die Konsumenten rechtzeitig über die geplante Verlängerung klar und deutlich zu informieren.
Ebenso muss in einem solchen Schreiben angeführt werden, dass man beispielsweise 14 Tage Zeit hat, das Abo zu kündigen. In den meisten Fällen schicken die Datingplattformen ihren Kunden allerdings kein solches Informationsschreiben, sagt Knizacek. Damit ist die Vertragsverlängerung ungültig.
Konsumentenschützer unterstützen Betroffene
Die Interventionen der AK seien großteils erfolgreich. „Weil wir die Informationen anfordern, die die Unternehmen an ihre Kunden verschicken. Und da fehlt dann meistens dieses Informationsschreiben über die Verlängerung“, so Knizacek. In der Folge würden die Firmen dann auf ihre Forderungen verzichten und die Betroffenen bekommen keine Mahnungen mehr.
Auf die Aufforderung von help.ORF.at zum gegebenen Fall Stellung zu beziehen, hat „50slove.de“ nicht reagiert.
Aboverlängerung schon bei Abschluss widersprechen
Um sich derlei Scherereien zu ersparen, empfiehlt Knizacek, beim Abschluss eines Onlindating-Abos einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform zu werfen. Finde man dort eine Klausel, wonach sich der Vertrag automatisch verlängere, rät der Konsumentenschützer dazu, das Unternehmen schriftlich darüber zu informieren, dass man keine Verlängerung des ursprünglichen Abos wünscht.
Das könne man bereits unmittelbar nach Vertragsabschluss tun. Zudem solle man um eine schriftliche Bestätigung ersuchen. „Damit kann man sich viel Ärger, Zeit und Nerven sparen“, so der AK-Jurist.