Lufthansa Maschinen und Mitarbeiter mit Schutzmaske
APA/dpa/Peter Kneffel
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Klasse saß am Flughafen fest: Lufthansa muss 6.000 Euro zahlen

Eine Schulklasse aus Köflach (Steiermark) ist auf dem Rückweg von London auf dem Flughafen Frankfurt gestrandet. Lufthansa strich ihren Weiterflug, die Schülerinnen und Schüler mussten am Flughafen übernachten. Nun muss die Airline 6.000 Euro Entschädigung zahlen.

Die 22 Schülerinnen und Schüler sowie zwei Lehrerinnen verbrachten im Juli Sprachferien in London. Der Rückflug sollte abends über Frankfurt erfolgen und startete bereits um eine Stunde verspätet.

Keine Übernachtungsmöglichkeit, keine Verpflegung

In Frankfurt verpasste die Klasse beinahe den Anschlussflug nach Graz, kam aber gerade noch rechtzeitig zum Boarding. Doch das Gate war bereits geschlossen. Die Lufthansa führte den Flug ohne Passagiere durch.

Spätabends am Flughafen in Frankfurt war der Lufthansa-Schalter nicht mehr besetzt. Der Gruppe wurde weder eine Übernachtung noch Verpflegung angeboten. „Die Jugendlichen und die Lehrerinnen mussten daraufhin eine unruhige und chaotische Nacht im Terminal 1 des Frankfurter Flughafens verbringen“, so die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (Apf).

Lufthansa reagierte nicht auf die Beschwerde

Weder in der Nacht noch am Morgen war die Fluglinie telefonisch zu erreichen. Auch am nächsten Tag gab es für die Klasse keinen Flug nach Graz. Stattdessen wurde den Schülern ein Flug nach Linz angeboten, per Bus ging es schließlich nach Köflach.

Auf die prompte Beschwerde von Seiten der Betroffenen reagierte die Lufthansa nicht fristgerecht. Die Schule schaltete schließlich die Apf ein, die nun eine Einigung mit der Lufthansa erzielen konnte.

Betroffene erhalten 6.000 Euro

Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung steht der Schulklasse und den Lehrerinnen eine Ausgleichszahlung von insgesamt 6.000 Euro seitens der Airline zu. „Es lagen aus unserer Sicht keine vertretbaren Gründe für eine Nichtbeförderung vor“, so apf-Geschäftsführerin Maria-Theresia Röhsler.

Die Höhe der Ausgleichszahlungen hängt von der jeweils gebuchten Strecke ab: Bei Flügen von bis zu 1.500 km, wie im Fall der AHS Köflach, sind dies 250 Euro pro Person.

Wird Passagieren die Beförderung verweigert, sind Betreuungs- und Unterstützungsleistungen wie Mahlzeiten sowie andere Beförderungsmöglichkeiten und eine Ausgleichszahlung vorgesehen. „Sollte die Fluglinie ihrer Verpflichtung zur Betreuung nicht nachkommen, empfehlen wir, alle Rechnungen und Belege aufzubewahren, um die Kosten nachweisen zu können und rückerstattet zu bekommen“, so Röhsler.