Skifahrergruppe
APA/WOLFGANG SPITZBART
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VKI: Vertragsverlängerung bei Skiversicherung gesetzwidrig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums den deutschen Verein Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband geklagt. Grund war die automatische Vertragsverlängerung bei einer auch in Österreich angebotenen Skiversicherung. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien beurteilte die betreffende Klausel als unzulässig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im Anlassfall hatte ein Konsument in einem Skigeschäft in Schladming beim Kauf von neuen Skiern auch eine dort angebotene Skiversicherung abgeschlossen. Mehr als einen Monat vor der Verlängerung der Laufzeit wollte er die Skiversicherung kündigen. Doch der Verein teilte ihm mit, dass er nicht fristgerecht gekündigt hätte und er noch für ein weiteres Jahr zahlungspflichtig wäre.

Automatische Verlängerung nach einem Jahr

Dabei berief sich der Verein auf eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Laut dieser Klausel gilt die Mitgliedschaft im Verein wie auch der Versicherungsschutz ab Vertragsabschluss für ein Jahr. Beides verlängert sich jeweils um ein Jahr, sollte nicht rechtzeitig drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien beurteilte die betreffende Klausel als unzulässig – wie auch fünf weitere. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. So wurde eine Klausel, nach der Verbraucher für die Abwicklung von Beschädigungs- und Diebstahlsfällen den Originalkaufbeleg benötigen, als intransparent, gröblich benachteiligend und überraschend beurteilt.

VKI: Verein hätte auf Verlänegrung hinweisen müssen

Da davon auszugehen ist, dass noch etliche andere österreichische Skifahrerinnen und Skifahrer betroffen sind, führt der VKI gegen den deutschen Verein ein Verbandsverfahren. „Das OLG Wien bestätigt erfreulicherweise die Entscheidung des Erstgerichts, dass hier das österreichische Konsumentenschutzgesetz angewendet werden muss“, kommentiert VKI-Juristin Marlies Leisentritt das Urteil. „Die angesprochene Klausel zur automatischen Vertragsverlängerung wurde für unzulässig erklärt. Denn der deutsche Verein Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband verpflichtet sich im Vertrag nicht dazu, Verbraucher zu Beginn der Kündigungsfrist darauf hinzuweisen, dass es zu einer Vertragsverlängerung kommt, sollten diese nicht rechtzeitig kündigen.“