MInisterin Leonore Gewessler hält einen übergroßen Sodexo-Klimabonus-Gutschein. Der Gutschein ist in grün gehalten und zeigt ein Alpenpanorama mit Blumenwiese, darauf steht der Betrag von 50 Euro
Klimaschutzministerium/Cajetan Perwein
Klimaschutzministerium/Cajetan Perwein

Hunderttausende warten noch auf 500-Euro-Klimabonus

Eigentlich sollte die Auszahlung des Klimabonus in Höhe von 500 Euro bis Mitte Oktober abgeschlossen sein. Doch Hunderttausende warten immer noch auf ihre Gutscheine beziehungsweise die Überweisung.

Seit 1. September wird der Klima- und Antiteuerungsbonus auf das Bankkonto überwiesen bzw. in Form von Sodexo-Gutscheinen per Post verschickt.

350.0000 Gutscheine noch unterwegs

Doch viele Einwohner und Einwohnerinnen de Landes warten weiter auf die Auszahlung. Sie sorgen sich, ob sie den Klimabonus überhaupt noch erhalten.

Insgesamt 350.0000 Gutscheine befänden sich derzeit per eingeschriebenem RSa-Brief noch auf dem Postweg, bestätigt das Klimaschutzministerium gegenüber help.ORF.at. „Deshalb empfehlen wir, noch einige Tage abzuwarten.“

Kontaktformular ausfüllen

Sollte der Klimabonus auch dann nicht eingelangt sein, bittet das Ministerium die Betroffenen darum, das Kontaktformular auf der Klimabonus-Website auszufüllen. Jeder einzelne Fall werde dann überprüft.

Bedingungen

Den Klimabonus bekommt, wer den Hauptwohnsitz gemäß dem Meldegesetz im Jahr 2022 für mindestens sechs Monate (mindestens 183 Tage) in Österreich hatte. Ein Antrag ist zum Erhalt des Klimabonus nicht notwendig, die Auszahlung erfolgt automatisch.

Am 1. Jänner 2023 wird noch ein Datenabzug gemacht, um auch all jene einzubeziehen, die die Auszahlungsvoraussetzungen – mindestens sechs Monate Aufenthalt – erst später erfüllt haben werden.

Zweite Auszahlungswelle im Februar

Im Zuge der zweiten Auszahlungswelle im Februar 2023 bekommen damit auch jene Menschen den Klimabonus, die erst im Laufe des ersten Halbjahres 2022 ihren Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt haben, erst geboren wurden oder bei denen es noch zu einer Klärung des fremdenrechtlichen Status durch das Innenministerium kommt. Das Klimaschutzministerium rechnet damit, diese Sonderfälle mit dem nächsten Schwung Anfang 2023 erledigen zu können.