Das Klimaticket
APA/ROLAND SCHLAGER
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Verwirrung um Gratismonat bei Klimaticket

Wer derzeit ein Klimaticket kauft, bekommt einen kostenlosen zusätzlichen Monat spendiert. Die Aktion läuft seit 1. Juli und wird bis 30. Juni 2023 fortgesetzt. Eine ÖBB-Kundin erwarb ihr Klimaticket für genau diesen Zeitraum, der Klimamonat wurde ihr aber verweigert. Der Grund dafür verbirgt sich im Kleingedruckten der Aktionsbedingungen. Das Klimaschutzministerium hat eine Kulanzlösung angeordnet.

„Wer sich ab 1. Juli 2022 für das Klimaticket entscheidet, bekommt zusätzlich ein Klimamonat geschenkt.“ So steht es auf der Webseite der für die Administration des Klimatickets zuständigen One Mobility GmbH. Eine ÖBB-Kundin aus dem Burgenland wollte dieses Angebot nutzen und kaufte das Ticket – gültig ab dem 1. Juli. Das kostenlose Klimamonat bekam sie nicht, der Fahrausweis wurde auf zwölf Monate bis 30. Juni 2023 ausgestellt.

Klimaticket zu früh gekauft und bezahlt

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„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1 und als Podcast.

Der Teufel steckt im Detail der Aktionsbedingungen. Die Kundin hatte eine gültige Jahresnetzkarte. Da sie diese nun nicht mehr benötigt, kündigte sie die Netzkarte mit Ende Juni. Damit die Kündigung kostenlos möglich war, habe sie das Klimaticket am ÖBB-Schalter vorweisen müssen, so die Klimaticket-Anwärterin gegenüber help.ORF.at. Sie habe dieses daher bereits am 23 Juni erworben und bezahlt. Als Beginn des Gültigkeitszeitraum wählte sie wie erwähnt den 1. Juli, also den Starttermin der Klimamonat-Aktion.

„Da haben Sie halt Pech gehabt“

In der Werbung heißt es: Das Klimamonat bekommt, „wer sich ab dem 1. Juli für das Klimaticket entscheidet.“ Der Gültigkeitszeitraum sei gleichgültig, sagte man der enttäuschen Konsumentin. Sie habe das Klimaticket am 23. Juni gekauft und sich daher bereits eine Woche zu früh für das Klimaticket entschieden, hieß es bei der ÖBB-Hotline. Dies bestätigte man der Burgenländerin auch am ÖBB-Schalter in Meidling, sie habe eben Pech gehabt, so der Mitarbeiter am Schalter.

Auch gegenüber help.ORF.at beharren die ÖBB auf diesem Standpunkt und verweisen im Übrigen auf die Zuständigkeit des Klimaschutzministeriums (BMK). Walter Hager, Konsumentenschützer beim Verein für Konsumenteninformation (VKI), hat für diesen Mangel an Flexibilität wenig Verständnis. Warum es hier nicht möglich war, eine Kulanzlösung zu erreichen und der Kundin das fragliche dreizehnte Zusatzmonat zu gewähren, werde für ihn „immer ein Rätsel bleiben“, so Hager.

Taufe des Klimatickets am Nationalfeiertag
APA/BMK/CAJETAN PERWEIN
Am Nationalfeiertag 2021 wurde das Klimaticket von Bundesministerin Gewessler (Grüne) offiziell aus der Taufe gehoben

Konsumentenschützer: Fast schon lächerlich

Bei den ÖBB erklärt man uns, dass niemand „um das kostenlose Monat umfalle“. Wer nämlich das Klimaticket innerhalb des Aktionszeitraums bis 30. Juni 2023 verlängere, könne das Klimamonat ohnehin in Anspruch nehmen. Dafür muss man sich aber natürlich ein weiteres Jahr binden und nochmal etwa 1.000 Euro hinblättern. In so einem Fall würde die Konsumentin das zusätzliche Monat außerdem erst im Jahr 2024 erhalten, so Hager, der dieser Argumentation nichts abgewinnen kann. Die Angelegenheit sei „fast schon lächerlich“, ein kundenfreundliches Vorgehen sehe jedenfalls anders aus, so der VKI-Experte.

Fairerweise muss man dazu sagen: Das Klimaticket ist kein ÖBB-Produkt, sondern eine Initiative des Klimaschutzministeriums. Was immer wieder zu Problemen führt. Wer beispielsweise eine ÖBB-Vorteilscard hat und auf das Klimaticket umsteigen möchte, muss die Vorteilscard separat kündigen. Das passiert aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten nicht automatisch.

Ministerium ordnet Kulanzlösung an

Im Klimaschutzministeriums ist man nach unserer Anfrage jedenfalls um eine Lösung bemüht. Dort bedauert man, dass bei der Ankündigung der Aktion der Eindruck entstanden sei, „es gebe einen Klimamonat-Vorverkauf“, heißt es in einer Stellungnahme. Grundsätzlich gelte die Aktion ausschließlich für Kundinnen und Kunden, die ab dem 1. Juli das Ticket erworben und bezahlt haben. Das Klimaschutzministerium habe nun aber alle Vertriebspartner angewiesen, eine Kulanzlösung anzubieten.

Diese Kulanzlösung soll folgendermaßen funktionieren: Wer wie im vorliegenden Fall das Klimaticket nach der Ankündigung des Klimamonats am 16. Juni aber vor Beginn des Aktionszeitraums am 1. Juli gekauft hat, kann diesen Kauf in Form eines Stornos bei der entsprechenden Verkaufsstelle rückgängig machen und das Klimaticket dann erneut erwerben. Inklusive des kostenlosen Klimamonats. Der bereits bezahlte und noch nicht verbrauchte Betrag des stornierten Vertrags werde den Kundinnen und Kunden nach etwa ein bis zwei Wochen rückerstattet, heißt es seitens des Ministeriums.