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APA/AFP/GABRIEL BOUYS
APA/AFP/GABRIEL BOUYS

Santander zahlt Zinsen für Kreditstundungen zurück

Die Santander Consumer Bank zahlt Sollzinsen, die sie ihren Kunden während einer gesetzlich angeordneten, pandemiebedingten Kreditstundung verrechnet hat, zurück. Darauf haben sich der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und die Bank außergerichtlich geeinigt. Der VKI startet nun eine Sammelaktion für die Betroffenen.

Der VKI hatte im Zusammenhang mit der gesetzlich angeordneten Kreditstundung ein Gerichtsverfahren geführt, um abzuklären, ob Banken während des Stundungszeitraumes Sollzinsen verrechnen dürfen. Die meisten Bankinstitute, darunter auch die Santander, verrechneten ihren Kunden im gesetzlichen Stundungszeitraum jedenfalls weiterhin Sollzinsen.

Einigung über die Rückerstattung der Zinsen

Im Jänner hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass Banken von Konsumentinnen und Konsumenten, die wegen coronabedingter Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit gesetzlich von Kreditzahlungen befreit sind, in dieser Zeit keine Zinsen verlangen dürfen.

Die OGH-Entscheidung betrifft alle Verbraucherkredite, die von 1. April 2020 bis 31. Jänner 2021 gesetzlich gestundet wurden. Der VKI hatte damals Klage gegen die BAWAG eingebracht, die Entscheidung gilt aber für alle Banken. Nach Verhandlungen mit Santander konnte der VKI jetzt eine außergerichtliche Lösung für die betroffenen Kundinnen und Kunden dieser Bank erzielen.

Anmeldung zur VKI-Sammelaktion

Für die Rückerstattung mittels Gutschrift ist eine Anmeldung zur Sammelaktion des VKI erforderlich. Die kostenlose Sammelaktion läuft bis 31. Dezember 2022. Auch Konsumenten, die ihren Kredit bzw. ihre Leasingraten bereits zurückgezahlt haben, können an der Aktion teilnehmen.

Die Santander Bank kündigte ihrerseits an, Kundinnen und Kunden, die unter das gesetzliche Kreditmoratorium fallen, die verrechneten Sollzinsen automatisch rückzuerstatten. Betroffene mit einer individuellen Stundungsvereinbarung würden in den nächsten drei Wochen – Start mit Montag, 29. August – ein Schreiben mit allen Details zur Prüfung der Anspruchsberechtigung erhalten.