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APA/ROLAND SCHLAGER
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BAWAG bietet Kundinnen und Kunden Entschädigung an

Die Arbeiterkammer (AK) ist gegen zahlreiche AGB-Klauseln der BAWAG vorgegangen und hat vom Obersten Gerichtshof (OGH) recht bekommen. Die BAWAG zahle Entgelte nun auf Antrag zurück, heißt es in einer Aussendung der AK.

Die BAWAG zahlt einem Teil ihrer Kundinnen und Kunden Geld zurück. Darauf hat sie sich mit der Arbeiterkammer (AK) geeinigt. Dem vorausgegangen waren Gerichtsurteile wegen rechtswidriger Klauseln der Bank. Die BAWAG zahle Entgelte nun auf Antrag zurück, heißt es in einer aktuellen Presseaussendung. Dazu komme eine pauschale Abgeltung von 50 Euro. Auch die Kosten für die Löschungsquittung von 130 Euro würden von der Bank rückerstattet. Viele Kunden können sich also nun zu viel bezahltes Geld zurückholen", so die AK.

OGH: Zahlreiche Automatengebühren unzulässig

Bei den beanstandeten Geschäftsbedingungen ging es unter anderem um die Verrechnung von diversen Entgelten, etwa bei Einzahlungen am Automaten auf ein Fremdkonto sowie um Kosten für die Nachbestellung des PINs für Konto- und Kreditkarten. Weiters umfasst war die Verrechnung von Manipulationsentgelten und die Kosten für Kontoauszüge auf Papier.

Giro- und Onlinekontenbesitzer bekommen Geld zurück

In einem weiteren Verfahren ging es unter anderem um die Abgaben für eine Löschungsquittung im Rahmen eines Hypothekarkredites. „So wurde vom Obersten Gerichtshof eine Klausel als intransparent und damit rechtswidrig erkannt, wonach sämtliche mit der Löschung des Pfandrechtes verbundenen Kosten vom Kreditnehmer bzw. vom Eigentümer zu tragen sind“, so die Arbeiterkammer am Donnerstag in einer Aussendung.

Von der Rückzahlung potenziell betroffen sind alle Kunden der BAWAG und easybank, die über ein Giro- und Onlinekonto bei den Instituten verfügen, eine Kreditkarte erworben oder einen hypothekarisch besicherten Verbraucherkredit abgeschlossen haben