Bis Ende Juni sollte jeder Haushalt in Österreich per Post einen Energiegutschein im Wert von 150 Euro erhalten haben. Der Gutschein wird nach dem Einlösen mit dem Stromlieferanten für den Haushalt verrechnet. Die Gutschrift erfolgt bei der nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung.
Hotline für fehlende Energiegutscheine
Haushalte, die ihren Gutschein noch nicht eingelöst haben oder einen Neuen beantragen müssen, etwa weil der Gutschein verloren gegangen oder nicht angekommen ist, bekommen mehr Zeit, das nachzuholen. Neue Gutscheine können nun bis Ende Oktober statt Ende August telefonisch unter 050 233 798 bei der Energiekostenausgleich-Hotline angefordert werden. Mitunter kam es dort zu längeren Wartezeiten.
Auch die Frist zum Einlösen des Energiegutscheins wurde verlängert. Nun ist noch bis Ende des Jahres Zeit statt bis Ende Oktober. Danach werden keine Rückmeldungen mehr berücksichtig, und die Gutschrift kann nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Gutschein per Post oder elektronisch einlösen
Der Energiekostenbonus ist an einen Vertrag mit einem Stromlieferanten gebunden – eingelöst werden darf er von Einpersonenhaushalten mit bis zu 55.000 Euro Jahreseinkommen bzw. bis 110.000 Euro bei mehr Personen.
Von den an vier Millionen Haushalte in Österreich gegangenen Gutscheinen wurden bisher mehr als zwei Millionen Stück eingelöst. Zum Einlösen muss man in ein Formular Angaben zur eigenen Person bzw. zum Stromanbieter eintragen. Das ausgefüllte Formular wird per Post mit einem beigelegten Kuvert zurückgeschickt. Alternativ kann der Energiekostenausgleich auch online hier eingelöst werden.
Kritik an „komplizierter Abwicklung“
Der Stromlieferant muss die 150 Euro bei der nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung automatisch abziehen. Von den Energieversorgern wurden laut Finanzministerium bisher 860.000 Gutscheine bei der Jahresabrechnung gutgeschrieben.
Für Kritik hatte im Vorfeld gesorgt, dass wohl 40 Prozent der Menschen den Bonus erst 2023 einlösen können, weil die Jahresabrechnung heuer schon erfolgt ist. Auch technische Probleme bei der Onlineeingabe sorgten für Ärger. Die Arbeiterkammer (AK) kritisierte die Abwicklung als „zu kompliziert“.