EIngemottete Flugzeuge, die wegen der Corona-Pandemie nicht fliegen können.
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Verbraucherschützer befürchten Verschlechterung der Fluggastrechte

Deutsche Verbraucherschützer befürchten, dass die europäischen Fluggastrechte eingeschränkt werden könnten. Etwa hinsichtlich der Zahlung von Entschädigungen bei Verspätungen. Entsprechende Vorschläge der EU-Kommission existieren seit 2013, sind aber bisher am europäischen Parlament gescheitert.

Die deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat davor gewarnt, die Fluggastrechte in der Europäischen Union zu verwässern. Hintergrund ist die Ankündigung Tschechiens, das Thema möglicherweise noch heuer im Europarat neu zu behandeln. Die gegenwärtige Patt-Situation sei für die Verbraucher vorteilhaft, sagte VZBV-Referent Gregor Kolbe gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Debatte um Entschädigungen und Haftung

Die EU-Kommission hatte bereits 2013 unter anderem vorgeschlagen, den seit 2004 bestehenden Anspruch auf Entschädigung bei Flügen innerhalb der EU sowie bei kurzen internationalen Flügen unter 3.500 Kilometern einzuschränken. Statt wie bisher nach drei Stunden sollen danach die Ansprüche der Passagiere erst nach fünf Stunden ausgelöst werden. Nach einem Votum des EU-Parlaments war der Vorstoß aber im Sand verlaufen, weil sich die Einzelstaaten nicht einigen konnten. Die Novelle der entsprechenden Fluggastverordnung sei aber Ziel der Airline-Verbände geblieben, so der VZBV.

EU-Komission: Airlines könnten vorsorglich Flüge streichen

„Es würden bei einer Umsetzung viel seltener Entschädigungen gezahlt“, so Kolbe. „Es gäbe auch keinen Anreiz für die Airlines, einen besseren Service anzubieten.“ Die EU-Kommission hatte hingegen argumentiert, dass sich Airlines ermuntert fühlen könnten, bereits im Vorfeld zahlreiche Flüge zu streichen, was nicht im Sinne der Passagiere wäre.

Die Verbraucherschützer wandten sich auch gegen die Einführung eines neuen Tatbestands, der die Gesellschaften von einer Haftung befreien würde. Der in der Novelle enthaltene Begriff „unerwarteter Flugsicherungsmängel“ sei extrem unscharf und für die Passagiere nicht überprüfbar, meinte Kolbe. Es sei daher sicher davon auszugehen, dass ein derartiger „Enthaftungsgrund“ von den Fluggesellschaften „gezogen“ und zu neuen Prozessen führen würde.

Grundsätzlich sei es natürlich auch denkbar, mit einer Novelle die Fluggastrechte besser zu schützen, etwa mit höheren Entschädigungen, weitergehenden Informationspflichten oder kürzeren Auslösefristen, so Kolbe. So habe sich die deutsche Regierung vorgenommen, den Schutz zu verbessern. Daran werde man die Ampel-Koalition messen.