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APA/ROBERT JAEGER
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Teurer Strom: VKI klagt Verbund

Nach massiven Beschwerden zu Preiserhöhungen von Energieanbietern hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) nun den Verbund geklagt. Das Unternehmen wirbt damit, fast zur Gänze Strom aus eigener Wasserkraft zu verkaufen. Doch die Verträge beinhalten eine Wertversicherungsklausel anhand des Strompreisindex. Für den VKI ist diese Klausel unzulässig.

Die Strompreise orientieren sich an den aktuell hohen Marktpreisen, die Anbieter selbst produzieren aber mit billiger Wasserkraft. Trotzdem kündigte der zu 51 Prozent im Eigentum der Republik Österreich stehende Energieanbieter Verbund im März eine kräftige Strompreiserhöhung an. Möglich war das durch die Bindung an den Börsenpreis.

Konsumentenschützer beanstanden Bindung an Börsenpreis

Konkret geht es um eine Wertsicherungsklausel, die der Verbund mit Kundinnen und Kunden in den Energielieferverträgen abgeschlossen hat. Demnach sind die Strompreise des Unternehmens an den Strompreisindex (ÖSPI) gebunden, der von der Österreichischen Energieagentur ermittelt wird. Die Energiepreise orientieren sich also automatisch am Index.

„Für viele Konsumentinnen und Konsumenten ist es vollkommen unverständlich, warum der Verbund seinen Preis an einen Börsenpreis bindet, obwohl er den Strom für Haushaltskunden wohl zu einem überwiegenden Teil selbst produziert und durch die gesteigerten Preise erhebliche Übergewinne erwirtschaftet hat“, so Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht beim VKI in einer Aussendung.

Gericht soll Wertsicherungsklausel prüfen

Der VKI prüfte die Preisanpassungsklausel des Verbunds und kam zur Ansicht, „dass es wesentliche rechtliche Argumente gegen eine Zulässigkeit der vom Verbund verwendeten Anpassungsklausel für Strompreise gibt“. Nun soll ein Gericht die Zulässigkeit diese Klausel klären.

Darüberhinaus hofft der VKI auf ein Grundsatzurteil zu Wertsicherungsklauseln. Das sei gerade in Zeiten hoher Inflation und steigender Preise wichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Verbund: „Können uns Entwicklung am Energiemarkt nicht entziehen“

Der Verbund betonte in einer Stellungnahme zur VKI-Klage, dass die Grundlage für die letzte Strompreisanpassung eine vertraglich vereinbarte gesetzeskonforme Klausel sei. Jede Kundin und jeder Kunde sei bei der Vereinbarung dieser Klausel deutlich und leicht verständlich darüber informiert worden, dass aufgrund des Systems der Wertsicherung des Arbeitspreises mit dem von der österreichischen Energieagentur veröffentlichten ÖSPI erhebliche Preisänderungen möglich seien.

Rund 95 Prozent der Verbund-Stromerzeugung stammten aus Wasserkraft. Die Preisgestaltung erfolge dagegen an den europäischen Energiebörsen und gelte für alle Marktteilnehmer gleichermaßen, unabhängig von ihrem Erzeugungsportfolio, so das Unternehmen. Die Großhandelspreise für Gas und Strom und damit auch jene für Endverbraucher stiegen in ganz Europa, der Verbund könne sich diesen Entwicklungen am europäischen Energiemarkt nicht entziehen und habe per Mai die Preise für Haushalte und Gewerbe erhöht.

Jüngst hatte auch der Anwalt Michael Poduschka mit einer ähnlichen Begründung eine Klage gegen den Verbund eingereicht und laut über eine Sammelklage nachgedacht, nachdem sich „hunderte“ Verbund-Kundinnen und -Kunden bei ihm gemeldet hätten.