Der vzbv habe einen Warnbrief an Google, beziehungsweise den Mutterkonzern Alphabet geschickt und deren Umgang mit persönlichen Daten abgemahnt, so der BEUC. Das sei ein erster Schritt in Richtung Zivilklage. Zusätzlich hätten Verbraucherschutzorganisationen aus Frankreich, Griechenland, Tschechien, Norwegen und Slowenien Beschwerden gegen Google bei ihren jeweiligen Datenschutzbehörden eingereicht.
Laut BEUC beanstanden die Verbraucherschützer den Anmeldeprozess für ein Googlekonto. Die dabei verwendete Sprache sei „unklar, unvollständig und irreführend“. Außerdem würden die datenschutzfreundlichen Optionen benachteiligt dargestellt. Google erklärte dazu, Nutzer könnten aus verschiedenen Optionen auswählen. Die Möglichkeiten seien klar und einfach, hieß es. Google musste in der Vergangenheit in der Europäischen Union wegen wettbewerbsschädlicher Verfehlungen bereits mehr als acht Milliarden Euro an Strafen zahlen und steht im Mittelpunkt von zwei laufenden Kartellverfahren