Themenbild: Flug – Eurowings
APA/AFP/Odd ANDERSEN
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Was Urlauber bei Flugausfällen tun können

Gestiegene Nachfrage und Personalmangel sorgen für Turbulenzen im Flugverkehr. Zuletzt kündigten Lufthansa und Eurowings an, europaweit im Juli mehr als tausend Flüge zu streichen. Flugreisende dürfen in so einem Fall nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Werden sie erst knapp vor dem Abflug vom Ausfall informiert, steht ihnen auch eine Ausgleichszahlung zu.

Wer mit dem Flugzeug fliegt, braucht derzeit starke Nerven. Europaweit fehlt das Personal, um die vielen Flugreisenden abzufertigen. Die Probleme dürften sich mit Beginn der Hauptreisezeit noch verschärfen.

Geld zurück oder Ersatzflug

Wird ein Flug gestrichen oder fällt aus, haben Passagiere die Wahl, ob sie die Ticketkosten erstattet haben möchten oder einen Ersatzflug nehmen. Dieser kann entweder zum frühestmöglichen Termin stattfinden oder auch später, je nach verfügbaren Plätzen. Ist man bereits unterwegs und der Anschlussflug klappt nicht, muss man zum frühestmöglichen Zeitpunkt wieder zum ersten Abflugort zurückgebracht werden.

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) rät betroffenen Passagieren, denen nicht proaktiv eine alternative Beförderung angeboten wird, im ersten Schritt unbedingt das Flugunternehmen zu kontaktieren, bevor sie eigenständig Buchungen tätigen. Rechnungen und Belege sollten unbedingt aufbewahrt und die Kosten möglichst gering gehalten werden, wenn am Ende tatsächlich selbst eine alternative Beförderung organisiert und bezahlt werden muss.

Ausgleichzahlung bis 600 Euro

Passagiere haben auch einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn sie nicht mindestens zwei Wochen vor Abflugdatum über die Flugannullierung informiert wurden. Die Höhe hängt dabei von der jeweils gebuchten Flugentfernung ab und beträgt zwischen 250 Euro und 600 Euro.

Wird ein Flug jedoch früh genug – mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit – annulliert und das Flugunternehmen informiert nachweislich hierüber, entfällt laut Fluggastrechteverordnung der Anspruch auf diese Ausgleichszahlung. Fluggäste haben aber stets die Wahl zwischen Ticketkostenrückerstattung und einer alternativen Beförderung zum Endziel.

Kommt es zu keiner zufriedenstellenden Lösung mit der Airline, können sich Betroffene an die APF wenden, die den Fall dann kostenlos und provisionsfrei prüft.