Ryanair hatte Passagieren für den Check-in am Flughafen eine Gebühr von 55 Euro pro Person und Flug verrechnet. Das Gericht befand die Gebühr aufgrund der Höhe, auf die Kunden während des Buchungsvorganges nicht hingewiesen wurden, für ungewöhnlich, nachteilig und deshalb unzulässig. Kundinnen und Kunden können diese nun zurückfordern, die AK stellt dafür einen Musterbrief bereit.
Auch weitere Gebühren und Klauseln unzulässig
Auch eine Gebühr über 20 Euro für das Neuausstellen der Bordkarte, wenn Passagiere diese nicht bei sich hatten, und weitere Gebühren beurteilte das Gericht als rechtswidrig.
Weiters seien zahlreiche Klauseln unklar formuliert und mit Querverweisen versehen, die die Lesbarkeit erschwerten. Auch die Geltendmachung von Ansprüchen sei für Passagiere unverhältnismäßig aufwendig gewesen, so das Gericht.