Schülerinnen und Schüler sitzen im Klassenzimmer und folgen dem Unterricht
APA/dpa/Philipp von Ditfurth
APA/dpa/Philipp von Ditfurth

Ärger über ungewollte Schulfotos

Das Fotografieren in Kindergärten und Schulen steht rechtlich oft auf wackeligen Beinen. Die Eltern erhalten ungefragt Mappen mit allerlei Fotoprodukten, dazu kommt auch gleich die Rechnung. Das sorgt bei vielen Eltern für Ärger, schließlich haben sie die Fotomappen nicht bestellt. „Wer unbestellte Ware ins Haus bekommt, muss sie nicht bezahlen – und darf sie sogar behalten,“ so Verbraucherschützer.

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Auch in Zeiten von Smartphone-Kameras kommen immer noch Fotografen in Kindergärten und Schulen, um den Nachwuchs zu knipsen. Als eine Steirerin im Herbst wieder einmal Fotomappen mit Schulfotos ihrer jugendlichen Töchter per Post an ihre Wohnadresse erhielt, beschloss sie, die Fotos diesmal nicht zu kaufen. Die Fotos gefielen ihr nicht besonders und auch für die mitgeschickten Foto-Pickerl und Fotokalender hatte sie keine Verwendung.

Kein Vertragsverhältnis

Statt den Preis von knapp 30 Euro pro Fotomappe zu bezahlen oder die Fotos retour zu senden, machte die Steirerin dieses Jahr gar nichts – bis erste Mahnungen der Fotografen eintrudelten.

Sie ist jedoch im Recht, so Konsumentenschützerin Manuela Robinson vom Verein für Konsumenteninformation (VKI). Schulfotografen räumen zwar meist eine 14-tägige Rückgabefrist für die Fotos ein, aber das reicht hier nicht. Denn die Eltern hatten gar keine Bestellung aufgegeben.

Unbestellte Warenzusendungen

Da kein gültiger Vertrag vorliege, handle es sich hier um unbestellte Warenzusendungen, so Robinson. Für diese gilt: „Wer unbestellte Ware ins Haus bekommt, muss damit garnichts tun, er muss sie nicht bezahlen und auch nicht zurückschicken, schon gar nicht auf eigene Kosten.“

„Ich empfehle, mit dem Schulfotografen Kontakt aufzunehmen und diesem mitzuteilen, dass man die Bilder nicht haben möchte und diese zur Abholung bei sich bereitliegen hat“, so Robinson. Die Fotomappen von den Kindern zurück in die Schule bringen zu lassen und etwa im Sekretariat zu hinterlegen, sei ein reines Entgegenkommen der Eltern. Verpflichtet sei man dazu nicht.

Vereinbarung mit Elternverein reicht nicht aus

Die Bezahlung der Bilder kann nur dann verlangt werden, wenn eine Bestellung aufgegeben wurde, und der Preis der Fotosets bekannt war.

Schulfotografen verweisen hier oft darauf, zwar nicht von den Eltern, aber von der Schule selbst, also von der Direktion oder vom Elternverein beauftragt worden zu sein.

„Der Elternverein kann die einzelnen Eltern nicht gültig zum Kauf der Fotos verpflichten,“ so Robinson. Die Eltern müssten schon selbst eine Bestellung aufgeben.

Schüler selbst können nicht bestellen

Es genügt auch nicht, die Schülerinnen und Schüler in den Klassen auf einem Bestellschein unterschreiben zu lassen. Unmündige Minderjährige, also Kinder bis 14 Jahren, können keine Verträge abschließen. Zwischen 14 und 18 Jahren ist ein Vertragsabschluss nur möglich, wenn ein fixes ausreichendes Einkommen vorhanden ist, um der Zahlungsverpflichtung auch selbst nachkommen zu können.

Ein normales Taschengeld reiche hier nicht aus, da es kein Einkommen sei, das einem fix zusteht, so die Konsumentenschützerin. Erst ab 18 Jahren können Schülerinnen und Schüler selbst rechtsgültige Verträge wie eine solche Fotobestellung abschließen.

VKI hilft bei Schwierigkeiten

Haben die jeweiligen Eltern keinen Auftrag für die Fotos unterschrieben, ist demnach auch kein Vertrag zustande gekommen. Etwaige Mahnschreiben sind ohne zugrundeliegenden Vertrag nicht gültig.

Wer solche Schwierigkeiten mit Schulfotografen hat, kann sich an den VKI wenden. Die dortigen Konsumentenschützer und Juristen stehen beratend zur Seite und unterstützen auch bei der Kommunikation mit den Schulfotografen-Firmen.

So geht es richtig

Und es geht auch anders: Viele Schulfotografen nutzen inzwischen Onlinesysteme, in die die geknipsten Fotos hochgeladen werden. Die Eltern bekommen einen Zugangscode, können sich dann durch die Fotos ihrer Kinder klicken und selbst entscheiden, ob und von welchem Foto sie Papierabzüge oder andere Produkte erhalten möchten. Das ist nicht nur umweltfreundlicher, da nicht ungefragt im Voraus produziert und dann weggeschmissen wird, sondern auf diese Art kommt auch eine gültige Bestellung zustande.