Das zweiwöchige Widerrufsrecht soll künftig etwa über eine Schaltfläche auf der Webseite wahrgenommen werden können, wie aus einer am Mittwoch von der EU-Kommission präsentierten Gesetzesinitiative hervorgeht. Versteckte Kosten und die vertraglichen Konditionen müssen außerdem vor dem Kauf deutlich gemacht werden und dürfen nicht auf einer Webseite versteckt werden.
Anbieter sollen zusätzlich verständliche Informationen über die oft komplizierten Finanzverträge zur Verfügung stellen. Verbraucher sollen Fragen jederzeit stellen können, etwa über einen automatisierten Chat. Ist dies nicht aufschlussreich, sollen Kunden im Zweifel auch mit einem Menschen sprechen können. Halten sich Unternehmen nicht an die Regeln, sollen sie Strafen von bis zu vier Prozent ihres Jahresumsatzes zahlen müssen. Die Gesetzesinitiative muss nun von den EU-Ländern und vom Parlament verhandelt werden.