Weiterhin Beschwerden zu unseriösen Handwerksnotdiensten

Wer vor verschlossener Tür steht oder von kapital verstopften Rohren überrascht wird, ist einen Schritt von einer klassischen Kostenfalle entfernt. Jedenfalls dann, wenn in der Not der erste Handwerksdienst gerufen wird, den Google und Co. ausspucken. Häufig sind es unseriöse Firmen, die weit vorne gereiht werden. Das Muster ist immer ähnlich: Rechnungen sind viel höher als angekündigt, sofortige Barzahlung wird verlangt, den Forderungen werden auch schon einmal mit Einschüchterungstaktiken Nachdruck verliehen. Beschwerden zu solchen unseriösen Praktiken reißen nicht ab.

Bei Verbraucherschutzorganisationen und der Ö1-Konsumentenredaktion gehören Schilderungen wie die folgende zum Alltag: Ein Rohr ist verstopft, nach einer schnellen Suche wird die erste gefundene Firma kontaktiert. Der Handwerker arbeitet eine knappe Stunde -und präsentiert eine Rechnung, die weit über den angekündigten Kosten liegt. Zahlbar sofort und in bar.

Sendungshinweis

„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1 und als Podcast.

Top-Suchergebnisse sind häufig unseriös

Das kann passieren, wenn auf die ersten Suchergebnisse geklickt wird, warnt Lukas Eschlböck vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegenüber help.ORF.at: „Das sind bezahlte Anzeigen über die man häufig auf unseriöse Plattformen gerät.“ Das gilt nicht nur für Installateurnotdienste: Besonders auffällig waren und sind hier Aufsperrdienste. Die Vermittlerplattformen haben ihren Sitz häufig im Ausland, wenn das überhaupt angegeben wird und sind bei Beschwerden kaum zu fassen.

Warnzeichen im Impressum

Ein Anruf bei solchen unseriösen Notdiensten endet fast immer in drastisch überhöhten Rechnungen, so Jurist Eschlböck. Wichtig sei es daher, vor dem Anruf die Website genauer anzusehen, vor allem das Impressum. Ist es unvollständig oder fehlt es ganz, werde es sich kaum um eine seriöse Firma handeln. Ein vollständiges Impressum beinhaltet unter anderem, Aufsichtsbehörden, Mitgliedschaften in Kammerorganisationen und die Steuernummer. Adressen und Telefonnummern alleine genügen nicht.

Wichtig sei auch, sich schon am Telefon nicht nur nach möglichen Kosten, sondern auch nach den Zahlungsmöglichkeiten zu erkundigen, rät Eschlböck. Wenn nur Barzahlung akzeptiert wird, dürfe man misstrauisch werden. „Ich habe dann schlechte Chancen, eine Erstattung zu bekommen. Sobald gezahlt wurde, fordere ich etwas von meinem Vertragspartner und bin dann in der schlechteren Position.“ Eschlböcks Erfahrung in der Konsumentenberatung habe gezeigt: In den allermeisten Fällen ist das Geld weg.

„Auch mündliche Vereinbarungen sind verbindlich“

Wenn die Rechnung ein Vielfaches von dem ausmacht, was besprochen wurde, müsse man das nicht akzeptieren. „Auch mündliche Vereinbarungen sind verbindlich. Das heißt, ich kann mich darauf berufen und Überzahlung verweigern.“ Wenn das Auftreten der Handwerker dann ruppiger werden sollte, was durchaus vorkomme, so Eschelböck, könne man ruhig die Polizei rufen.

Wenn es der Notfall zulässt, sei es in jedem Fall besser, sich einen schriftlichen Voranschlag geben zu lassen. Selbst, wenn es sich dabei um einen unverbindlichen Kostenvoranschlag handelt, darf die Rechnungssumme nicht weit darüber liegen, und das auch nicht ohne Rücksprache. Wer sich außerdem in ruhigen Zeiten bereits Nummern von seriösen Notdiensten zurecht legt, kann viel Ärger aus dem Weg gehen. Zwei Suchdienste der Wirtschaftskammer können dabei hilfreich sein, für Installateure und Aufsperrdienste, letztere nur für Wien und Umgebung.