In Österreich ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) seit Jahren gegen Volkswagen (VW). Tausende betroffene Fahrzeugkäufer haben sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Viele seien aber bislang noch nicht zivilrechtlich gegen den Konzern vorgegangen, so der VSV in der Aussendung.
Stellt WKStA das Verfahren bald ein?
„Ich sehe die Gefahr, dass die WKStA das Verfahren bald einstellen könnte, und dann müssten die Privatbeteiligten rasch doch zivilrechtlich klagen,“ sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV).

Der VSV bietet zusammen mit einem deutschen Prozessfinanzierer gerade auch diesem Personenkreis risikolose individuelle Klagen in Deutschland an, so Kolba. Betroffene können sich auf der Webseite des VSV anmelden. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft beim VSV, die für Verbraucher 35 Euro im Jahr kostet.
Dem Landgericht Braunschweig liege ein Gutachten zum österreichischen Recht vor. Danach bestehe auch für Fahrzeugkäufer aus Österreich ein Anspruch auf Schadenersatz gegen VW. Daher würden beste Chancen bestehen, diese Verfahren zu gewinnen oder einen Vergleich zu erzielen, sagt Kolba.
VSV führt Privatklagen in Deutschland
Klagen in Österreich werden derzeit in der Regel unterbrochen, bis eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vorliegt. Das werde noch einige Zeit beanspruchen. Rechtsschutzversicherungen in Österreich würden außerdem seit einiger Zeit bei Klagen gegen VW die Deckung verweigern, so der VSV-Obmann. Im Moment seien Privatklagen in Deutschland daher der beste Weg, doch noch Schadenersatz zu erlangen, meint Kolba.