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ORF.at/Birgit Hajek
ORF.at/Birgit Hajek

Easybank muss Gebühren rückerstatten: Sammelaktion

Im Dezember 2020 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) festgestellt, dass die BAWAG-Direktbanktochter Easybank in vielen Fällen unrechtmäßig Gebühren verlangt hatte. Diese muss die Bank nun rückerstatten. Betroffene Kunden können sich bis 31. Juli beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) melden.

Der VKI hat eine Sammelaktion für betroffene Kunden gestartet. Diese können sich mit Rückforderungsansprüchen beim Verein melden. Die Aktion läuft bis 31. Juli 2022, teilte der VKI in einer Aussendung mit.

Rückerstattung von Gebühren seit Juli 2016

Bei den besagten Klauseln handelte es sich unter anderem um Bestimmungen zur Verrechnung von Entgelten bei Co-branded Mastercard-Kreditkarten. Nach längeren Verhandlungen mit dem VKI werde die Bank nun eine Reihe von Gebühren, die seit 1. Juli 2016 verrechnet wurden, zurückerstatten.

Zurückgezahlt werden das „Abrechnungsentgelt Todesfall“ in Höhe von 150 Euro, das „Entgelt für Rechtsfallbearbeitung“ von 100 Euro, das „Entgelt für die Ausstellung einer Ersatzkarte“ von 8,12 Euro und das Manipulationsgeld für die Bearbeitung von grenzüberschreitenden Kreditkartentransaktionen, die nicht in Euro bzw. außerhalb der EU getätigt wurden.

Auch ÖAMTC-Mastercard-Kunden erhalten Geld retour

Kunden mit einer Co-branded ÖAMTC-Mastercard erhalten außerdem eine Pauschale von 40 Euro für das Karten- und das Barauszahlungsentgelt. Für diese Kunden werden auch Mahngebühren refundiert, sollten diese seit Anfang Juli 2016 verrechnet worden sein.

Um an der Aktion teilzunehmen, müssen sich potenziell betroffene Kunden – also solche mit einem Konto, Depotvertrag oder Verbraucherkredit bzw. einer Kreditkarte bei der easybank, sowie Erben, die das Abrechnungsentgelt Todesfall bezahlt haben beim VKI melden. Die Anmeldung ist kostenlos.