Konkret geht es um den „CBD Gum, 10 Prozent, 10mg CBD per gum, peppermint“ der Marke „Endoca“, 10 Stück, mit der Artikelnummer EAN 8718819550488, der Chargennummer 6CG und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 01/2023.
Erhöhter Gehalt an THC
Neben dem erlaubten Cannabidiol (CBD) wurde in dem Produkt auch überhöhte Werte an Tetrahydrocannabinol (THC) festgestellt, das bei Aufnahme in den Körper eine sedative – also beruhigende – Wirkung haben und zu verminderter Gedächtnisfunktion und Blutdruckproblemen führen kann. Dies könne etwa wegen der reduzierten Reaktionszeit beim Führen von Fahrzeugen oder Maschinen als schwerwiegend betrachtet werden.
Unterschied CBD und THC
Bei CBD handelt sich um einen von vielen pflanzlichen Inhaltsstoffen der Hanfpflanze. Im Gegensatz zu THC wirkt es aber nicht berauschend, sondern soll eine sanfte entspannende Wirkung im Körper entfalten.
Zwar sind Spuren von THC in CBD-Produkten ganz normal, da Nutzhanf bis zu 0,3 Prozent THC in der EU zugelassen ist, doch darf dieser Grenzwert auch bei CBD-Produkten nicht überschritten werden.
In Hanf-Bioläden verkauft
Der Kaugummi wurde in deutschen Filialen von „Hanf – der etwas andere Bioladen“ in Augsburg, Baldham, Erding, Ingolstadt, Landshut, München, Regensburg, Rosenheim, Hamburg, Schenefeld, Chemnitz und Wolfsburg verkauft. Andere Mindesthaltbarkeiten dieses Artikels oder andere Waren von Endoca oder von „Hanf – der etwas andere Bioladen“ seien nicht betroffen.