Viele Jugendliche in einem Sschwimmbecken formen ein großes X
DocLX Holding
DocLX Holding

Kritik an Storno bei Maturareiseanbieter

Berichte von sexuellen Übergriffen während der Maturareise des Veranstalters DocLX sorgten im Sommer 2021 für Schlagzeilen. Eine Maturantin stornierte deswegen ihre diesjährige X-Jam-Maturareise frühzeitig und bekam Gebühren in der Höhe von 40 Prozent des Reisepreises in Rechnung gestellt. Laut Arbeiterkammer (AK) Wien ist dieser Betrag weder „angemessen noch vertretbar“.

Sendungshinweis

„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1 und als Podcast.

„Sie fühle sich aufgrund der Vorkommnisse nicht mehr sicher und würde gerne kostenlos stornieren“, schrieb die oberösterreichische Maturantin im Sommer 2021 an den Veranstalter von X-Jam. Das wurde ihr jedoch verweigert, also wandte sie sich an help.ORF.at.

Vor einem halben Jahr sei ihre Buchung storniert worden, weil sie die Anzahlung nicht geleistet hatte, berichtet die oberösterreichische Maturantin. Mitte Februar folgte die Rechnung mit den Stornokosten. Sie sei „schockiert“ darüber, dass auf ihre Bedenken nicht eingegangen worden sei.

Sicherheitsbedenken „kein Grund für kostenloses Storno“

Vom X-Jam-Veranstalter DocLX Travel Events GmbH erhielt help.ORF.at dazu folgende Stellungnahme: „Die Maturantin wurde (…) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein gültiger Reisevertrag vorliegt und der von ihr angeführte Stornogrund keinen Grund für ein kostenloses Storno darstellt.“

Weiter hieß es: „DocLX hat auf das E-Mail der Maturantin (…) unverzüglich geantwortet und diese über das neue Sicherheitskonzept aufgeklärt. Die Maturantin hat sich auf diese Antwort von DocLX nicht mehr geäußert. Vielen KundInnen, welche (…) nicht mehr an der Reise teilnehmen wollten, wurde eine Kulanzlösung angeboten. Eine solche Kulanzlösung konnte mit der Maturantin nicht vereinbart werden, da sich diese bei DocLX nicht mehr gemeldet hat.“

Mittlerweile wurden sämtliche Verfahren zu den Vorwürfen des Missbrauchs betreffend X-Jam im Jahr 2021 eingestellt oder endeten aufgrund eines Freispruchs der Beschuldigten.

Mischpult am Strand
Getty Images/iStockphoto/sykono
Minderjährige brauchen das Einverständnis ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten, bevor sie eine Maturareise buchen

Stornogebühren von 40 Prozent laut AK rechtswidrig

Laut Emauela Prock von der Konsumentenschutzabteilung der AK Wien sind die Stornogebühren in der Höhe von 40 Prozent bis zum 30. Tag vor Reisebeginn rechtswidrig. „Selbst wenn man ein Jahr vorher die Reise stornieren würde, müssten 40 Prozent bezahlt werden. Innerhalb dieser Zeit könnte das Pauschalangebot aber leicht weiter verkauft werden“, so Prock.

Die Allgemeinen Reisebedingungen von 1992 sehen gestaffelte Stornogebühren vor, die bei zehn Prozent bis zum 30. Tag vor Reiseantritt beginnen. Diese Bedingungen wurden damals im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministeriums erarbeitet, sind jedoch unverbindlich – sie können, müssen aber nicht von Reiseveranstaltern verwendet werden.

AK klagte DocLX wegen Storno- und Bearbeitungsgebühren

Die Maturantin habe nun zwei Möglichkeiten, sagt AK-Konsumentenschützerin Prock: „Entweder sie bezahlt vorbehaltlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht mittels eingeschriebenen Brief. Sollte die Höhe der Gebühr als rechtswidrig eingestuft werden, könnte sie etwas zurückbekommen. Oder sie bezahlt nicht mit dem Risiko geklagt zu werden. Bisher sei das aber noch nicht der Fall gewesen.“

Die AK Wien klagte DocLX bereits im Jänner 2021 wegen elf rechtswidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Angefochten wurden die Storno- sowie die Bearbeitungsgebühr. Sie beanstandete außerdem, dass nicht darüber aufgeklärt werde, unter welchen Voraussetzungen ein kostenloses Rücktrittsrecht besteht; beispielsweise dann, wenn außergewöhnliche Umstände wie Naturkatastrophen oder Unruhen die Anfahrt oder Durchführung der Reise unzumutbar erschweren sollten. Das Verfahren läuft noch.

Corona kein Grund für kostenlosen Rücktritt

Die Coronaviruspandemie zähle in den meisten Fällen jedenfalls nicht mehr dazu, so Prock. Ebenso wenig könne man eine Covid-Erkrankung dem Veranstalter als Grund für einen kostenlosen Rücktritt entgegenhalten. Zusatzversicherungen beinhalten außerdem häufig sogenannte Pandemieausschlussklauseln.

„Sollte der Reiseveranstalter aufgrund von Corona die Reise absagen, habe ich das Recht den Reisepreis zurückzubekommen und muss weder eine Stornogebühr bezahlen noch einen Gutschein akzeptieren“, so Prock.

In Hinblick auf den bevorstehenden Sommer rät die Konsumentenschützerin dazu, möglichst kurzfristig zu buchen, die Website des Außenministeriums im Auge zu behalten und zu versuchen, mit dem Reiseveranstalter vorab eine kostenlose Stornierungsmöglichkeit bis zum Urlaubsantritt zu vereinbaren.