Smartphones in einem Geschäft
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T-Mobile wegen Irreführung bei Gratishandy verurteilt

„Gratisangebote“ des Magenta-Vorläufers T-Mobile beschäftigen öfters die Gerichte. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Mobilfunkanbieter nun wegen „irreführender Geschäftspraktik“ bei einem „Handy um null Euro“ verurteilt. Das angeblich kostenlose Mobiltelefon stellte sich als nicht geschenkt heraus. Das Urteil ist rechtskräftig.

Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums. Die Klage richtete sich gegen die Bewerbung eines Mobiltelefons um „0 Euro“, wenn der Tarif, mit dem dieses Handy angeboten wird, tatsächlich um zehn Euro pro Monat mehr kostet als der vergleichbare Tarif ohne Handy.

Gratishandy war nicht ganz kostenlos

Der VKI argumentierte, dass ein Mobiltelefon nicht für null Euro erhältlich sei, sondern bei einer Mindestvertragsdauer von 24 Monaten Kosten von zumindest 240 Euro entstehen. Das sei irreführend. T-Mobile rechtfertigte sich damit, dass Verbraucherinnen und Verbraucher keine Geschenke erwarten, sondern davon ausgehen, dass der Werbende die Kosten an anderer Stelle des Gesamtangebots berücksichtigt.

T-Mobile hatte die betreffenden Mobilfunktarife – bei sonst identischen Leistungsparametern – sowohl mit, als auch ohne Mobiltelefon angeboten. Bei den Tarifen mit inkludiertem Smartphone war die monatliche Grundgebühr jeweils zehn bis 15 Euro höher als bei der SIM Only-Variante des gleichen Tarifs. Die Mindestvertragsdauer betrug 24 Monate.

OGH: Bewerbung als „gratis“ war unzuläsig

Der OGH gab dem VKI recht und beurteilte die Werbung als eine irreführende Geschäftspraktik. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) untersage die Beschreibung eines Produkts als „gratis“ oder „umsonst“, wenn der Umworbene weitergehende Kosten zu tragen hat.

Als solche Kosten gelten auch – wie in diesem Fall – Kosten, die durch entgeltliche Vertragsbindungen entstehen. Die Bewerbung des Mobiltelefons als „gratis“ ist unter diesen Umständen jedenfalls unzulässig, so der OGH.

VKI sieht richtungsweisendes Urteil

„Dieses Urteil des Obersten Gerichtshofes hat Auswirkung auf die gesamte Branche“, so Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. Es müsse endlich Schluss sein mit der Bewerbung eines Handys als gratis, wenn dieses tatsächlich alles andere als gratis ist.

T-Mobile (Magenta) war erst im Februar vom OGH wegen Werbung mit vermeintlich befristeten Rabatten verurteilt worden. Anlass war eine Marketingaktion von T-Mobile für Glasfaseranschlüsse. Der für einen begrenzten Zeitraum beworbene Preisvorteil wurde in Wirklichkeit auch weiterhin gewährt.