Eine Hand zerknüllt eine Mahnung
dpa-Zentralbild/Jens Kalaene
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Edelweiss-Versand schüchtert Kunden mit Mahnungen ein

Wer etwas aus dem Katalog des Edelweiss Versands bestellt, bekommt oft mehr zugeschickt als geordert. Weigert man sich die unbestellten Waren zu bezahlen, wird man mit Mahnschreiben eingedeckt. Darin droht der Versandhändler mit Klagen, Pfändungen und Strafanträgen. „Nicht einschüchtern lassen“ raten Konsumentenschützer und stellen klar: „Wer unbestellte Ware ins Haus bekommt, muss sie nicht bezahlen – und darf sie sogar behalten.“

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„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1 und als Podcast.

Der Katalog der Firma Edelweiss landete eines Tages im Postkasten einer Niederösterreicherin. Angeboten wurden Haushaltsartikel aller Art: Grassamen, Gartenschuhe, Putzmittel, Küchenaccessoires und dergleichen.

Die Niederösterreicherin zähle zu den glücklichen Gewinnerinnen von mehreren tausend Euro, verkündete das Begleitschreiben des Edelweiss Versand. Um das versprochene Geld ausbezahlt zu bekommen, solle sie etwas aus dem Versandkatalog bestellen und den Gewinn damit anfordern.

Höhere Rechnung als bestellt

Gesagt getan, die Niederösterreicherin bestellte Waren im Wert von 32 Euro. Sie bekam jedoch mehr als bestellt. Der Edelweiss Versand hatte ein Skincare-Fluid für 18 Euro und die neueste Ausgabe des Versandkatalogs zum Preis von einem Euro dazu gepackt. Statt 32 Euro wurden nun 50 Euro in Rechnung gestellt – und von einer Gewinnauszahlung war keine Rede mehr.

Die Niederösterreicherin bezahlte nur die Versandkosten sowie die Artikel, die sie wirklich bestellt hatte. Daraufhin deckte Edelweiss sie mit Mahnungen ein. In der dritten Mahnung drohte Edelweiss aka Shopping Alliance schließlich mit Anwalt, Gericht und sogar Strafantrag gegen die Niederösterreicherin.

Dritte Mahnung von Shopping Alliance im Wortlaut
Beate Macura, ORF.at

Shopping Alliance, Edelweiss, Bella Vita, Juno Handelskontor

Hinter dem Edelweiss Versand steht die Firma Shopping Alliance. Sie ist Konsumentenschützerinnen und Konsumentenschützern seit langem bekannt und tritt auch unter den Namen Bella Vita oder Juno Handelskontor auf. Sitz des Unternehmens ist Malta.

Auch wenn die Mahnungen noch so bedrohlich formuliert sind, rechtlich ist die Sache eindeutig: „Bekommt man Waren zugeschickt, die man gar nicht bestellt hat, muss man diese unerwünschten Warenzusendungen nicht bezahlen und kann man damit machen, was man möchte. Man kann sie verwenden, man kann sie aufheben, man kann sie wegschmeißen oder was auch immer“, so Sandra Nowak, Konsumentenschützerin bei der Arbeiterkammer Niederösterreich (AK NÖ).

Nicht bestellte Produkte darf man behalten

Man sei auch nicht dazu verpflichtet, die unbestellten Waren zurückzuschicken. „Der Endverbraucher muss hier keine Kosten auf sich nehmen,“ so Nowak. Die AK-Konsumentenschützerin rät aber dazu, den Versandhändler anzuschreiben und darüber in Kenntnis zu setzen, dass man die unbestellte Ware nicht bezahlen werde.

„Man kann den Ball auch an den Versandhändler zurückspielen und schreiben ‚Liebes Unternehmen, ich habe das definitiv nicht bestellt. Wenn ihnen andere Belege vorliegen, die zeigen, dass ich das doch alles bestellt hätte, dann schicken sie mir die,‘“ so die Konsumentenschützerin.

Schwierige Kontaktaufnahme

Die Kontaktaufnahme mit Edelweiss ist allerdings schwierig. Es gibt keine Website und keine E-Mail-Adresse. Die einzige Kontaktmöglichkeit ist ein Postfach in Salzburg, an das auch der Bestellzettel adressiert ist. Eine Aufforderung von Help.ORF.at zur Stellungnahme blieb unbeantwortet.

Nicht einschüchtern lassen

Mit den Mahnschreiben werde versucht, Druck aufzubauen. Man setze darauf, dass die Menschen Konflikte scheuen und lieber bezahlen, als Ärger zu riskieren, so Nowak von der AK NÖ.

„Es ist es ganz wichtig, dass man sich hier nicht einschüchtern lässt – egal wie viele Mahnungen kommen“, so Nowak. Was man nicht bestellt habe, müsse man auch nicht bezahlen. Selbst wenn nach der ersten, eine zweite, dritte und vierte Mahnung ins Haus flattere, seien die Forderungen deswegen trotzdem nicht berechtigt.

Arbeiterkammer steht beratend zur Seite

Auch die Niederösterreicherin hält weiter durch und ignoriert alle Zahlungsaufforderungen. Wer sich unsicher ist, welche Handlungsweise die richtige ist, dem steht die Arbeiterkammer kostenlos beratend zur Seite. Rechtliche Beratung und Unterstützung bekommen Betroffene unter der Hotlinenummer 057171 23000 (Montag bis Freitag 8 bis 13 Uhr).