ein künstliches Gebiss hält einen Euro zwischen den Zähnen.
dpa/dpaweb
dpa/dpaweb

Irreführung: Urteil gegen Zahnkorrekturanbieter

Der Anbieter von Zahnkorrekturen Smile Direct Club hat sein Angebot mit niedrigeren Preisen als den tatsächlichen beworben. Laut Handelsgericht (HG) Wien eine irreführende Geschäftspraxis und somit rechtswidrig. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Das Urteil ist rechtskräftig.

„Gerade Zähne für nur drei Euro am Tag“ und kurze Behandlungsdauer von vier bis sechs Monaten: So hat Smile Direct Club vor allem auf Social Media seine Zahnschienen per Postversand beworben. Verbraucherinnen und Verbraucher rechneten somit mit einer Gesamtbelastung von etwa 500 Euro. Tatsächlich betrug der Gesamtpreis für das beworbene Produkt jedoch zumindest 1.650 Euro. Bei Ratenzahlung erhöhte sich der Gesamtpreis sogar auf mehr als 2.200 Euro. Das Angebot erschien durch die Werbeanzeige also deutlich günstiger als es tatsächlich ist. Das stellt laut HG Wien eine irreführende Geschäftspraxis dar.

Informationspflichten zu Ratenzahlung verletzt

Außerdem stellte das Gericht Verstöße gegen das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) fest. In Werbung für Ratenzahlungen müssen Informationen wie der effektive Jahreszinssatz oder der zu zahlende Gesamtbetrag klar und auffallend angegeben werden – wenn mit konkreten Zahlen geworben wird. In den Spots von Smile Club Direct war von konkreten täglichen Kosten die Rede, die vorgeschriebenen Angaben fehlten jedoch.

Der VKI ist in der Vergangenheit bereits erfolgreich gegen Werbung für Zahnkorrekturen wegen mangelnder Kostentransparenz vorgegangen. Dazu zählen die Anbieter Dr Smile und PlusDental. Auch das Ergebnis des aktuellen Verfahrens gegen Smile Direct Club sei für Konsumentinnen und Konsumenten erfreulich, heißt in einer Aussendung. Das Unternehmen nimmt nach eigenen Angaben derzeit keine neuen Kundinnen und Kunden auf.